Beurkundungen
Das Jugendamt verfügt über geeignete Beamte und Angestellte, die als Urkundspersonen tätig sind.
Die Urkundspersonen des Jugendamtes sind unter anderem befugt,
- die Vaterschaftsanerkennung,
- die notwendige Zustimmungen,
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern bis zum 21. Lebensjahr sowie Betreuungsunterhalt,
- und Sorgeerklärungen
zu beurkunden.
Vaterschaftsanerkennungen können auch im örtlichen Standesamt beurkundet werden.
Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen.
Bitte beachten Sie folgende Adresse der Urkundspersonen:
Kreis Coesfeld
Abt. 51 - Jugendamt
Friedrich-Ebert-Str. 7
48653 Coesfeld
Anfahrtskizze
Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugenämter zuständig.