Unterhaltsheranziehung (Sozialamt)
Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils
Der andere (barunterhaltspflichtige) Elternteil soll durch den Unterhaltsvorschuss des Staates nicht entlastet werden.
Die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil gehen deshalb in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf das Land über.
Das Land macht diese Ansprüche geltend und falls notwendig werden die Ansprüche gerichtlich tituliert und vollstreckt.
Unterlagen
Für die Unterhaltsheranziehung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate
- Einkommenssteuerbescheid
- Mietvertrag
- gegebenenfalls Kreditverträge
- bei Arbeitslosigkeit: Nachweise über das Bemühen um einen Arbeitsplatz (Bewerbungsunterlagen)