Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auf der Grundlage des Kinder- und Jugendfördergesetzes (Drittes Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW) die Angebote und Aktivitäten der freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe in den Aufgabenfeldern Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, offene Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.
Im Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein Westfalen werden die einzelnen Förderbereiche und das Antragsverfahren beschrieben:
Unterlagen
- Antragsvordrucke unter
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Landesjugendamt Münster
Warendorfer Straße 25
48145 Münster
www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt
Rechtsgrundlagen
- Sozialgetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
- Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (KJFöG)
- Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen Eckpunkte (siehe Dokumente)
- Weitere Eckpunkte für den Kinder- und Jugendförderplan (siehe Dokumente)