BIS: Suche und Detail

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auf der Grundlage des Kinder- und Jugendfördergesetzes (Drittes Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW) die Angebote und Aktivitäten der freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe in den Aufgabenfeldern Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit,  offene Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.

Im Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein Westfalen werden die einzelnen Förderbereiche und  das Antragsverfahren  beschrieben:

Erforderliche Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Amt/Fachbereich

51.4 - Prävention

Zuständige Stelle

  • 51 – Jugendamt
  • Schützenwall 10
  • 48653 Coesfeld
  • Adresszusatz:
    Unterhaltsvorschusskasse: Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld; Nebenstelle Amtsvormundschaften: Graf-Wedel-Str. 2, 59348 Lüdinghausen

Dokumente