Urlaub mit der Familie ist nicht nur eine willkommene Abwechslung vom Alltag, sondern auch eine wertvolle Zeit, um Beziehungen zu stärken und gemeinsame Erinnerungen zu schaffen. Dies gilt besonders für Familien mit kleinerem Einkommen. Familienmitglieder haben oft unterschiedliche Verpflichtungen und Stress im Alltag. Ein Urlaub bietet die Möglichkeit, sich zu entspannen, den Kopf freizubekommen und den Stress hinter sich zu lassen.

Dabei möchten wir Sie unterstützen, indem wir Familienerholungen fördern. Hier sind einige Informationen dazu:

Der Familienurlaub muss in einer gemeinnützigen Familienferienstätte innerhalb Deutschlands stattfinden. Diese bieten Urlaub für Familien, die sich eine Auszeit vom Alltag wünschen. Ziel ist es, dass Familien Abstand gewinnen und sich erholen können. Gemeinnützige Familienferienstätten gibt es bundesweit, und sie bieten vielfältige Angebote, die unterschiedliche Bedürfnisse und finanzielle Möglichkeiten berücksichtigen. Familien können zwischen Unterkünften am Meer, in den Bergen, Ferienhäusern und Appartements wählen.

Zielgruppe: Die Förderung richtet sich an Familien mit kleinerem Einkommen.

Die genauen Fördervoraussetzungen können Sie dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld entnehmen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

Die genauen Förderungsvoraussetzungen sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu entnehmen.

Ortsrecht

  • Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen -

Formulare

  • Unter "Dokumente" ist der Antrag auf Förderung einer Familienerholung für 2024 zu finden.

Unterlagen

  • Formgerechter Antrag
  • Einkommensnachweise des Vorvorjahres (i.d.R. Steuerbescheid)

Rechtsgrundlagen