Kinderschutz in der Kinder- und Jugendarbeit
Mit In-Kraft-Treten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01. Jan. 2012 sind umfassende Verbesserungen des Schutzes von minderjährigen Menschen in Deutschland gesetzlich verankert worden.
Alle Akteure im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sind aufgefordert, Prävention und Intervention mit einer gemeinsamen Strategie zum Wohl der Kinder und Jugendlichen in Vereinen, Verbänden und Initiativen durchzuführen.
Mit den Jugendämtern vor Ort sollen auf der Grundlage eines zu erstellenden Kinderschutzkonzeptes die Belange des Kinderschutzes Berücksichtigung finden.
Neben der Vereinbarung nach § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Achtes Buch) – Kinder- und Jugendhilfe stehen die Qualifizierung, Sensibilisierung und Unterstützung im Mittelpunkt der Aktivitäten und Aktion vor Ort.
Weitere Informationen zum Thema „Kinderschutz vor Ort“ erhalten Interessierte u.a. bei den Jugendämtern im Kreis Coesfeld
Kreisverwaltung Coesfeld
Kreisjugendamt
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
Telefon: (02541) 18-0
Stadt Coesfeld
Jugendamt
Bernhard-von-Galen-Str. 10
48653 Coesfeld
Telefon: (02541) 939 0
Stadt Dülmen
Jugendamt
Markt 1-3
48249 Dülmen
Telefon: 02594/12-0
Hinweise und Tipps zum Kinderschutz in der Kinder und Jugendarbeit
- Landesjugendring NRW e.V.: Führungszeugnisse bei Ehrenamtlichen – Landesjugendring NRW (ljr-nrw.de) (PDF-Datei)
Rechtsgrundlagen allgemein
Ansprechpartner
Dokumente
- 51 / Auszug aus dem § 72a SGB VIII
- 51 / Tätigkeitsnachweis Ehrenamt in der Kinder- und Jugendarbeit
- 51 / Prüfschema zur Notwendigkeit Führungszeugnis
- 51 / Zuständigkeiten in den Sozialen Diensten
- 51 / Anlage 2 zur Vereinbarung 72a Kreis Coesfeld - Ansprechpersonen
- 51 / Anlage 7 Dokumentation der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse
- 51 / Empfehlung zur Einordnung Erfordernis Führungszeugnis