Mit Inkrafttreten des novellierten Unterhaltssicherungsgesetzes zum 01.11.2015 ist die Bearbeitungszuständigkeit für die Aufgaben der Unterhaltssicherung von den Bundesländern auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Düsseldorf übergegangen. Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen  für Reservistendienst und freiwilligen Wehrdienst, der ab dem 01.11.2015 beginnt, sind ausschließlich an das

  • Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,
    Referat I 2.3.7,
    Postfach 30 10 54,
    40410 Düsseldorf

zu richten.

Rechtsgrundlagen

  • Unterhaltssicherungsgesetz