Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf verfolgt mit seiner Arbeit das Ziel, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestelten Menschen zu unterstützen sowie die Arbeitsplätze von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten zu sichern. Hierfür können Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erbracht werden. Leistungsempfänger können je nach Leistungsart Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder die Beschäftigten mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung sein.