Häusliche Pflege
Hauptmerkmal der ambulanten Pflege ist, dass sämtliche Leistungen in der gewohnten Umgebung, also zu Hause, erbracht werden.
Häufig kommt es vor, dass nach Krankheit oder bei Pflegebedürftigkeit längere Zeit oder sogar dauerhaft pflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfen benötigt werden. Können diese nicht oder nicht ausreichend von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen übernommen werden, so kommt ein ambulanter Pflegedienst in Betracht.
Ambulante Pflegedienste erbringen sowohl pflegerische und betreuerische als auch hauswirtschaftliche und sonstige ergänzende Leistungen, je nach Bedarf des Pflegebedürftigen oder Kranken.
Pflege-Wohngemeinschaften
Eine besondere Form der häuslichen Pflege ist die ambulante Versorgung in einer Pflegewohngemeinschaft. Die Form der Angebote ist sehr unterschiedlich.
Ob und in welcher Höhe Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) zu den entstehenden Kosten erbracht werden können, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit den Sachbearbeiterinnen in Verbindung.
Weitere Informationen zur ambulanten Pflege erhalten Sie auf der Seite:
Unterlagen
Je nach Art der Leistung unterschiedlich, bitte bei der zuständigen Sachbearbeitung erfragen.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - SGB XII
Ansprechpartner
Dokumente
- 50 / Sozialhilfegrundantrag
- 50 / Sozialhilfegrundantrag - Anlage Bankbescheinigung
- 50 / Sozialhilfegrundantrag - Anlage Mietbescheinigung
- 50 / Sozialhilfegrundantrag - Anlage Vermögen
- 50 / Sozialhilfegrundantrag - Anlage Wohneigentum
- 50 / Informationen - Notwendige Unterlagen zum Sozialhilfeantrag und / oder Pflegewohngeldantrag