Das Vertriebenenamt ist zuständig für Angelegenheiten der Entschädigung für erlittenes Unrecht sowie der Klärung von Statusfragen nach den jeweiligen vertriebenenrechtlichen Vorschriften.
Hierzu zählen insbesondere Aufgaben nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG), dem Häftlingshilfegesetz (HHG) oder dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG).