Ambulant vor stationär
Politik und Verwaltung des Kreises Coesfeld möchten, dass die älteren Menschen in unserem Kreis so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung bleiben können. Nach vielen Untersuchungen in Deutschland entspricht dies auch dem Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, selbst dann noch, wenn man hilfe- oder pflegebedürftig wird.
Das 2005 vom Kreis gegründete Projekt „ambulant vor stationär“ beschäftigt sich mit der Frage, welche Strukturen und Angebote zur Umsetzung dieses Wunsches erforderlich sind. Durch Instrumente der individuellen Hilfeplanung für Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege wie die Förderung
- psychosozialer Leistungen
- pflegeergänzender Leistungen
- komplementärer Leistungen
sollen weitere Optimierungen erfolgen.
Zur Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ hat der Kreis Coesfeld Fördermittel zur Verfügung gestellt.
Die Zuteilung von Fördermitteln soll nach folgenden Kriterien erfolgen:
Förderziel
Die Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ im Bereich der Hilfe zur Pflege im Kreis Coesfeld.
Förderschwerpunkte
- Prävention zur Vermeidung oder Verringerung von Pflegebedürftigkeit
- Entwicklung neuer Hilfeformen als Ergänzung des ambulanten und teilstationären Angebotes
- allgemein
- speziell für Demenzkranke
- Weiterentwicklung neuer alters- und pflegegerechter Wohnformen
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Förderung des freiwilligen Engagements zur Unterstützung der Pflege
- sonstige Maßnahmen, die zur Dämpfung der Kostensteigerungen im Bereich der stationären Pflege beitragen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen mindestens einem der genannten Förderschwerpunkte entsprechen. Die Aufzählung stellt dabei keine Rangfolge dar.
Auswahlkriterien
- Wirkt das Angebot langfristig und nachhaltig?
- Sind die Kosten angemessen im Verhältnis zum Nutzen?
- Wird eine angemessene Eigenbeteiligung erbracht?
- Wie realistisch ist die Umsetzung?
- Hat das Angebot eine kreisweite Wirkung oder kann es zumindest in mehreren Orten des Kreises Coesfeld umgesetzt werden?
- Trägt das Angebot zur Verwirklichung einer der vorgenannten Förderschwerpunkte im Kreis Coesfeld bei?
Förderfähig sind sowohl Projekte von natürlichen als auch juristischen Personen.
Förderbeginn
Die vorgeschlagenen Projekte sollten zumindest im laufenden Jahr beginnen.
Förderart
Es handelt sich um eine Projektförderung (Anschubfinanzierung). Ob für die folgenden Jahre für neue Projekte Mittel bereitgestellt werden, ist im Rahmen der Haushaltsberatungen für die folgenden Jahre gesondert zu entscheiden.
Die Förderung erfolgt
- freiwillig
- ohne einen Rechtsanspruch zu begründen
- im Rahmen des vorhandenen Budgets.
Förderanträge
Förderanträge können ab sofort sowohl für Personal- als auch für Sachkosten gestellt werden. Die Anträge können formlos eingereicht werden.
Verwendungsnachweis
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen. Es gelten im Übrigen die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Kreises Coesfeld.