An den Berufskollegs des Kreises Coesfeld können Räume und Einrichtungen - außer Sporthallen - von der Schule unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte überlassen werden.

Die Voraussetzungen sind in einer Benutzungsordnung beschrieben, die Sie auf dieser Seite unter dem Punkt "Formulare" herunterladen können.

Antragstellung:

Einen Antrag auf Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Berufskollegs des Kreises Coesfeld können Sie bei der Schulleitung des jeweiligen Berufskollegs stellen. Das entsprechende Formular können Sie auf dieser Seite unter dem Punkt Formulare ausfüllen und ausdrucken. Über die Anträge entscheidet die jeweilige Schule gemäß Benutzungsordnung.

Kosten

Die Schule kann angemessene Entgelte erheben.