Geflügelpest
Die Geflügelpest wird als aviäre Influenza, auch Vogelgrippe und als HPAI (Highly Pathogenic Avian Influenza) bezeichnet. Sie ist eine durch Viren hervorgerufene Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel im Freiland und in menschlicher Obhut betroffen sein können. Bei einer Infektion mit den aggressiveren Virusstämmen führt sie meist zum Tod der infizierten Vögel.
Weitere Hinweise sowie eine Checkliste zur Biosicherheit können Sie den weiteren Hinweisen und den Downloads entnehmen.
Weiterführende Informationen
- Kreis Coesfeld: Geflügelpest | Vogelgrippe
- LAVE NRW: https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest
- Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
- Risikoampel für Tierseuchen:https://risikoampel.uni-vechta.de/
- Informationen des RKI: RKI - Zoonotische Influenza
- Anmeldung von Geflügelhaltungen:https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/
Rechtsgrundlagen
- Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV)
- Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
- Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (Verordnung (EU Nr. 2016/429)
- Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Amt/Fachbereich
39.2 - Veterinärdienst
Ansprechpartner
Dokumente
- 39 | Checkliste Biosicherheit Geflügelhalter
- 39 | Merkblatt Hobby- und Kleingeflügelhalter
- 39 | Flyer MLV Geflügelpest
- 39 | Amtsblatt Nr. 240 - Allgemeinverfügung Aufstallungspflicht 18.11.2025 Ausgabe 31/2025
- 39 | Amtsblatt Nr. 241 - Tierseuchenverfügung vom 20.11.2025 Ausgabe 32/2025
- 39 | Biosicherheitsmaßnahmen Eier
- 39 | Biosicherheitsmaßnahmen Eintagsküken und Legehennen
- 39 | Biosicherheitsmaßnahmen Schlachtgeflügel
- 39 | Merkblatt zu den Verbringungsregelungen von Tieren und tierischen Produkten
- 39 | Notfallplan Legehennen Stallhaltungspflicht