Kreis Coesfeld bittet Jägerschaft um Mithilfe bei der Untersuchung von Füchsen auf Tollwut

Deutschland gilt seit 2008 als tollwutfrei, da der letzte Tollwutfall im Jahr 2006 festgestellt wurde. Ausgenommen ist die Tollwut bei Fledermäusen.

Im Rahmen der Seuchenbekämpfung und Früherkennung sind kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wildlebende Füchse, Marderhunde und Waschbären virologisch auf Tollwut zu untersuchen. Das gleiche gilt für alle Füchse, Marderhunde und Waschbären, die verendet aufgefunden wurden. Verunfallte Tiere sind mit in die Untersuchung einzubeziehen.

Den Jagdausübungsberechtigten werden diesbezüglich eindeutige Aufgaben zugewiesen.

Gemäß § 3a der Tollwutverordnung sind die Tiere vom Jagdausübungsberechtigten dem Veterinäramt zu melden oder von ihm direkt zur Untersuchung auf Tollwut zum Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt MEL, Joseph-König-Str. 40, 48147 Münster zu bringen. Mit der Überbringung müssen für jedes Tier die Angaben zur Abschuss- oder Fundstelle, zum Datum des Abschusses oder Fundes, zur Tierart und zum Verhalten des Tieres vor dem Erlegen mitgeteilt werden. Einzusenden ist der gesamte Tierkörper im Balg.

Vor einer Einsendung der Füchse sollte der Jagdausübungsberechtigte die Untersuchung der Füchse beim Kreis Coesfeld telefonisch bei einem zuständigen Mitarbeiter melden.

Bei der Tollwut handelt es sich um eine gefährliche, tödlich endende Infektionskrankheit, die Wild- und Haussäugetiere gleichermaßen und auch den Menschen betrifft. Die Übertragung findet durch den Biss tollwutinfizierter Tiere, durch die Kontamination von Wunden oder durch den direkten Kontakt von Schleimhäuten mit dem Speichel infizierter Tiere statt.