Taxen- und Mietwagenverkehr
Die entgeltliche oder geschäftmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi oder Mietwagen ist genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung wird max. für die Dauer von 5 Jahren erteilt. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die fachliche Eignung, die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Im Taxenverkehr kann für den Bereich einer Stadt oder Gemeinde eine Warteliste bestehen, sodass die Zuteilung einer entsprechenden Genehmigung vorerst nicht erfolgen kann. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf telefonische Anfrage.
Weitere Informationen zur Existenzgründung im Straßenverkehr unter:
Den Taxentarif und die Taxenordnung für den Kreis Coesfeld können Sie auf folgender Internetseite abrufen:
Onlinedienstleistungen
- 36 / Personanbeförderung - Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (Assistent)
- 36 / Personanbeförderung - Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PDF)
- 36 / Personenbeförderung - Eigenkapital - Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (Assistent)
- 36 / Personenbeförderung - Eigenkapital - Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PDF)
Unterlagen
Antragsformulare, Eigenkapital- und ggfls. Zusatzbescheinigung für den antragstellenden Unternehmer:
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Eigenkapitalsbescheinigung ggfls. Zusatzbescheinigung
Für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses
Rechtsgrundlagen
Kosten
Für die Erteilung der Genehmigung entstehen Gebühren nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen. Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Kontaktperson.