Wunschkennzeichen
Unabhängig vom Wohnort im Kreisgebiet kann zwischen den Erkennungszeichen COE und LH gewählt werden.
Bei der Kennzeichenauswahl dürfen generell - auch bei "E" oder "H“-Kennzeichen sowie Saisonkennzeichen - nur maximal 8 Zeichen verwendet werden. Dabei ist zu berücksichtigten, dass bei historischen Kennzeichen für das „H“, bei "E"-Kennzeichen sowie bei Saisonkennzeichen für den Zulassungszeitraum jewesils ein Zeichen benötigt wird und bei der Reservierung zu beachten ist.
Es kann jedoch kein "E" oder "H" reserviert werden. Dieses Merkmal wird bei der Zulassung vergeben.
Ein online reserviertes Kennzeichen steht Ihnen maximal drei Monate zur Verfügung.
Wunschkennzeichen werden nur der Person zugeteilt, die die Reservierung vorgenommen hat. Die Weitergabe von reservierten Kennzeichen an andere Personen ist nicht möglich.
Die Zulassungsstelle behält sich vor, bei mehr als drei Reservierungen auf eine Person, die älteste Reservierung zu löschen. Das gilt auch für Reservierungen mit unstimmigen Personendaten.
Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlagen
Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden (§9 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
Amt/Fachbereich
36.1 - Kfz-Zulassung
Kosten
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Wir bitten um bargeldlose Zahlung.