Bitte prüfen Sie zunächst, ob die Voraussetzungen - siehe unten - in Ihren Fall vorliegen! Nur wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, kann ein internetbasierter Vorgang erfolgreich durchgeführt werden.

Aufgrund der Feiertage kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten von IKFZ-Anträgen.

So funktioniert die Wiederzulassung Online (i-Kfz):

Sollten Sie zum ersten Mal eine internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die u.a. Anleitung.

  1. STVA-Portal aufrufen.
    • Sie gelangen am Ende dieser Seite zum STVA-Portal. Klicken Sie bitte auf den Link. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet. 
  2. Ihre Identität mittels neuem elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
    • Im Portal werden Sie aufgefordert eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben.

Bitte legen Sie die Codes erst frei wenn Sie dazu aufgefordert werden und nicht schon vorher!

 

Freilegung Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II

 

4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
  • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
  • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • IBAN - Halterkonto - für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
5. Haben Sie alles eingegeben, bezahlen Sie die anfallende Gebühr mittels E-Payment / Online-Banking.  Als Zahlungsmittel steht Ihnen Giropay, Paydirekt und Kreditkarte zur Verfügung.
6. Anschließend bestätigen Sie Ihre Eingaben und Antragstellung.
7. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die  Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
8. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen.
 

Weitere Informationen zum Projekt i-Kfz erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

 

Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, können Sie uns rund um die Uhr unter kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.

Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen

  • stabile Internetverbindung
  • neueste Version eines Web-Browsers (z. B. Chrome, Firefox, Edge)
  • Programm zum Anzeigen und Ausdrucken gespeicherter Bescheide im PDF-Format (z. B. Adobe Reader)

Für alle i-Kfz-Vorgänge werden folgenden Voraussetzungen benötigt (Nutzung des STVA-Portals) :

  • "neuer" Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
    • PC / Notebook (Windows / macOS) mit Karten-Lesegerät und installierter "AusweisApp2" (kostenlos) oder
    • NFC-fähiges Smartphone mit installierter "AusweisApp2" (kostenlos)
  • Benutzerkonto im BundID zur Identifizierung per eID
  • Möglichkeit zur elektronischen Zahlungsabwicklung (Online-Banking / E-Payment) per Giropay, Paydirekt oder Kreditkarte
  • IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.

 

Ergänzende Voraussetzungen für die internetbasierte Wiederzulassung:

  • nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP) mit Schlüsselnummer und Prüfziffer
  • Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • kein Eintrag einer technischen Änderung möglich

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Online-Banking-Verfahrens aufgefordert.

In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

 

Zahlungsweisen

  • giropay

    Giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, dass auf der Überweisung mittels Online-Banking basiert.

  • Visa Karte

    Kreditkarten vom Typ Visa

  • Mastercard

    Kreditkarten vom Typ Mastercard

  • PayPal

    Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem.