Bitte prüfen Sie zunächst, ob die Voraussetzungen - siehe unten - in Ihren Fall vorliegen! Nur wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, kann ein internetbasierter Vorgang erfolgreich durchgeführt werden.

Aufgrund der Feiertage kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten von IKFZ-Anträgen.

So funktioniert die Umschreibung Online (i-Kfz)

Sollten Sie zum ersten Mal eine internetbasierte Umschreibung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die u.a. Anleitung.

  1. STVA-Portal aufrufen.
    • Sie gelangen am Ende dieser Seite zum STVA-Portal. Klicken Sie bitte auf den Link. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet. 
  2. Ihre Identität mittels neuem elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen.
    1. Im Portal werden Sie aufgefordert eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben. Bitte legen Sie die Codes erst frei wenn Sie dazu aufgefordert werden und nicht schon vorher!

  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN - Halterkonto - für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  5. Haben Sie alles eingegeben, bezahlen Sie die anfallende Gebühr mittels ePayment. Als Zahlungsmittel steht Ihnen Giropay, Paydirekt und Kreditkarte zur Verfügung.
  6. Anschließend bestätigen Sie Ihre Eingaben und Antragstellung.
  7. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.

Weitere Informationen zum Projekt iKFZ erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, dürfen Sie uns rund um die Uhr unter kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.

Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen

  • stabile Internetverbindung
  • neueste Version eines Web-Browsers (z. B. Chrome, Firefox, Edge)
  • Programm zum Anzeigen und Ausdrucken gespeicherter Bescheide im PDF-Format (z. B. Adobe Reader)

Für alle i-Kfz-Vorgänge werden folgenden Voraussetzungen benötigt (Nutzung des STVA-Portals) :

  • "neuer" Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
    • PC / Notebook (Windows / macOS) mit Karten-Lesegerät und installierter "AusweisApp2" (kostenlos) oder
    • NFC-fähiges Smartphone mit installierter "AusweisApp2" (kostenlos)
  • Benutzerkonto im BundID  zur Identifizierung per eID
  • Möglichkeit zur elektronischen Zahlungsabwicklung (Online-Banking / E-Payment) per Giropay, Paydirekt oder Kreditkarte
  • IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.

ergänzende Voraussetzungen für die internetbasierte Neuzulassung

  • Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Bankdaten (IBAN) für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Bisheriges Kennzeichen wird übernommen.
  • kein Eintrag einer technischen Änderung

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Online-Banking-Verfahrens aufgefordert.

In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

 

Zahlungsweisen

  • giropay

    Giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, dass auf der Überweisung mittels Online-Banking basiert.

  • Visa Karte

    Kreditkarten vom Typ Visa

  • Mastercard

    Kreditkarten vom Typ Mastercard

  • PayPal

    Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem.