Ihre Kennzeichenschilder sind verloren oder wurden gestohlen .

Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden.

Dies ist erforderlich, um eine missbräuchliche Nutzung auszuschließen.

Sie bekommen deshalb ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das bisherige Kennzeichen wird wegen des Verlustes / Diebstahls für 10 Jahre gesperrt.

Unterlagen

  • gültigen Lichtbildausweis
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - dieser ist ggfls. im Vorfeld eigenständig im Falle einer Finanzierung oder Leasing anzufordern
  • den Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung 
  • falls nur ein Kennzeichen verloren ist, das andere Kennzeichen

Bei Diebstahl des/der Kennzeichen wird neben den o.a. Unterlagen zusätzlich benötigt:

Eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige der Kennzeichen.

Falls Ihnen ein oder beide Kennzeichenschilder verloren ist/sind, benötigen Sie zusätzlich:

Eine Versicherung an Eides Statt (Gebühr: 30,70 €) über den Verlust der/der Kennzeichenschilder.

Dieser Erklärung kann nur der Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsstelle oder einem Notar seiner Wahl abgeben.

Bei juristischen Personen ist die Versichrung an Eides Statt persönlich vom Geschäftführer/ Prokurist bei der Zulassungstelle oder einem Notar seiner Wahl abzugeben.

 

Grundsätzlich ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich Portal zur Terminreservierung

Zudem besteht in der Zulassungsstelle Dülmen MO-FR von 8 Uhr bis 11 Uhr die Möglichkeit bis zu zwei Vorgänge ohne vorherige Terminvereinbarung durchführen zu lassen.

In dringenden Fällen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de

 

Rechtsgrundlagen

§ 57 Abs. 10  Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Wir bitten um bargeldlose Zahlung.