Ihr Fahrzeug ist vor 30 Jahren oder länger erstmals zugelassen worden und gleichwohl in einem guten gebrauchsfähigem Zustand und noch als "normales" Fahrzeug zugelassen? Dann können Sie nach einer Begutachtung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV eine Zulassung als historisches Fahrzeug beantragen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 23 Abs. 1 c Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) i.V.m. § 21 c StVZO 

Formulare

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Die amtlichen Kennzeichen, das Gutachten nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  •  Es dürfen keine Kfz. Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein (Kreis Coesfeld)

Grundsätzlich ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich Portal zur Terminreservierung

Zudem besteht in der Zulassungsstelle Dülmen MO-FR von 8 Uhr bis 11 Uhr die Möglichkeit bis zu zwei Vorgänge ohne vorherige Terminvereinbarung durchführen zu lassen.

Kosten

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Wir bitten um Zahlung mit EC-Karte.