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Bei der Beantragung der Zulassung können Sie entscheiden, für welchen jährlich wiederkehrenden Zeitraum Ihr Fahrzeug zugelassen werden soll. Das Fahrzeug ist dann für volle Monate zugelassen – mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate -, d.h. der Beginn des Betriebszeitraumes ist immer der erste, das Ende des Betriebszeitraumes immer der letzte Tag eines Monats.

Dieser Zeitraum wird auf dem Kennzeichen geprägt.

 

Zahlung nur bargeldlos möglich. 

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Seit 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung. Alte Versicherungsbestätigungskarten ohne gültige EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungsbestätigung) können bei der Zulassung nicht mehr verwendet werden. Die EVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code und wird Ihnen direkt von der Versicherungsgesellschaft zugeteilt.
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Bescheinigung über die Abmeldung / Stilllegung oder den Fahrzeugschein
  • die bisherigen Kennzeichen
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.

Grundsätzlich ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich Portal zur Terminreservierung

Zudem besteht in der Zulassungsstelle Dülmen MO-FR von 8 Uhr bis 11 Uhr die Möglichkeit bis zu zwei Vorgänge ohne vorherige Terminvereinbarung durchführen zu lassen.

Rechtsgrundlagen

Amt/Fachbereich

36.1 - Kfz-Zulassung

Kosten