BIS: Suche und Detail

Bei der Beantragung der Zulassung können Sie entscheiden, für welchen jährlich wiederkehrenden Zeitraum Ihr Fahrzeug zugelassen werden soll. Das Fahrzeug ist dann für volle Monate zugelassen – mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate -, d.h. der Beginn des Betriebszeitraumes ist immer der erste, das Ende des Betriebszeitraumes immer der letzte Tag eines Monats.

Dieser Zeitraum wird auf dem Kennzeichen geprägt.

 

Zahlung nur bargeldlos möglich. 

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht 
  • Bei juristischen Personen, Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug / Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 
  • Zulassungsbescheinigng Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die bisherigen Kennzeichen
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.

Grundsätzlich ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich Portal zur Terminreservierung

Zudem besteht in der Zulassungsstelle Dülmen MO-FR von 8 Uhr bis 11 Uhr die Möglichkeit bis zu zwei Vorgänge ohne vorherige Terminvereinbarung durchführen zu lassen.

Nur bargeldlose Zahlung möglich.

Rechtsgrundlagen

Amt/Fachbereich

36.1 - Kfz-Zulassung

Kosten