Sie möchten ein Fahrzeug ins Ausland überführen?

Wenn Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbringen wollen, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Dabei wird das bisherige Kennzeichen entwertet und Ihnen ein befristet gültiges Ausfuhrkennzeichen zugeteilt. Zwingende Voraussetzung für die Zuteilung ist eine gültige Hauptuntersuchung für den gesamten Zulassungszeitraum.

Das Ausfuhrkennzeichen können Sie nur an der Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

Zudem ist die Ausgabe von Ausfuhrkennzeichen nur in der Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle) möglich. (Annahme MO-FR von 8 Uhr bis 10 Uhr).

Vor der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens muss jedes Fahrzeug vorgeführt werden.

 

Falls das Fahrzeug gewerblich mit Sitz oder Niederlassung im Kreis Coesfeld zugelassen werden soll, benötigen Sie folgendes:

Bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug:

  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Fotokopie des Personalausweises einer vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführerung)
  • Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG usw.): Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises einer vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführers oder Prokuristen)
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Gesellschaftsvertrag oder Briefbogen)
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten

 

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigungen Teil I & Teil II (ehemals Fahrzeugbrief und -schein)
  • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist
  • gelbe Versicherungskarte für Ausfuhrkennzeichen, erhältlich bei diversen Versicherungen, Schilderprägern oder bei einem Automobilclub
  • Nachweis über die Gültigkeit der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) 
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des künftigen Fahrzeughalters 

Sie kommen nicht selbst, sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:

 

Rechtsgrundlagen

  • § 45, 46 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)

Kosten

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html