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Sie haben ein Fahrzeug im Ausland erworben und möchten dies zulassen (Importfahrzeuge).

 

Erforderliche Unterlagen

  • gültigen Lichtbildausweis
  • Versicherungsnachweis
    in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer).

Zulassungen können nur noch mit einer eVB durchgeführt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Besonderheiten (z.B. gewünschte Saisonangaben oder Kurzzeitangaben) Ihrem Versicherer mitgeteilt haben, und diese auch hinterlegt wurden bzw. abweichende Versicherungsnehmer eingetragen sind. Falsch hinterlegte Daten können nicht abgeändert werden, eine Zulassung kann nicht durchgeführt werden.

  • bei vorher im Ausland zugelassenen Fahrzeugen: ausländische Fahrzeugpapiere bzw. internationalen Zulassungsschein die ausländischen Kennzeichenschilder oder die Bestätigung über die Abmeldung des Fahrzeuges. Bei Erwerb: den Eigentumsnachweis 
  • bei Neufahrzeugen: die Dokumente  (bei EU - Erwerb die EG-Übereinstimmungs-bescheinigung) im Original den Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages bei Nicht-EU Fahrzeugen Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hauptzollamtes
  • Eigentumsnachweis (Rechnung o. ä.)
  • Gutachten nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern kein EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist (Bitte nur Originalbescheinigung vorlegen!!).
  • bei der Zulassung ist für fabrikneue Fahrzeuge (nicht älter als 6 Monate und nicht mehr als 6000 km Laufleistung) eine Mitteilung für Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt abzugeben.
  • Im Einzelfall kann die Zulassungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen oder die Übersetzung ausländischer Dokumente verlangen.
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer-  und Gebührenrückstände vorhanden sein.
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Für die KFZ-Steuer ist ein komplett ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die Vollmacht für die Zulassung berechtigt diese Person nicht zur Abgabe eines SEPA-Mandates für den Fahrzeughalter.
    Kfz: Vollmacht für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (mit SEPA-Lastschrift-Mandat)
    Weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de

Sie kommen nicht selbst, sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:

Grundsätzlich ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich Portal zur Terminreservierung

Zudem besteht in der Zulassungsstelle Dülmen MO-FR von 8 Uhr bis 11 Uhr die Möglichkeit bis zu zwei Vorgänge ohne vorherige Terminvereinbarung durchführen zu lassen.

Rechtsgrundlagen

Amt/Fachbereich

36.1 - Kfz-Zulassung

Kosten