Aufgrund der Feiertage kommt es zu einer verlängerten Bearbeitungszeit von IKFZ-Anträgen.

Mit der der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können viele Dienstleistungen, für die üblicherweise ein Besuch bei Ihrer Zulassungsstelle notwendig ist, online erledigt werden.

Allgemeine Informationen zum Projekt "i-Kfz" finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Voraussetzungen

allgemeine Voraussetzungen für i-Kfz (Nutzung des STVA-Portals)

Technische Voraussetzungen

  • stabile Internetverbindung
  • neueste Version eines Web-Browsers (z. B. Chrome, Firefox, Edge)
  • Programm zum Anzeigen und Ausdrucken gespeichterter Bescheide im PDF-Format (z. B. Adobe Reader)

Für alle i-Kfz-Vorgänge werden benötigt:

  • "neuer" Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
    • PC / Notebook (Windows / macOS) mit Karten-Lesegerät und installierter "AusweisApp2" (kostenlos) oder
    • NFC-fähiges Smartphone mit installierter "AusweisApp2" (kostenlos)
  • Benutzerkonto im BundID zur Identifizierung per eID
  • Möglichkeit zur elektronischen Zahlungsabwicklung (Online-Banking / E-Payment) per Giropay, Paydirekt oder Kreditkarte
  • IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.

ergänzende Voraussetzungen für die internetbasierte Wiederzulassung

  • bei zugelassenen Kfz muss die letzte Zulassung nach dem 01.01.2015 erfolgt sein 
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN – 17-stellig)

Je nach Dienstleistung können noch zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Diese - und andere wichtigen informationen  - finden Sie bei der jeweiligen Dienstleistung.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Online-Banking-Verfahrens aufgefordert.

In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

Es können weitere Gebühren für z.B. Übersendung der Dokumente per Einschreibegebühr (10,20 €), Wunschkennzeichen (10,20 €), Reservierungsgebühr (2,60 €) etc. hinzukommen.

Hinweis: Falls Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert und dafür die Gebühr bezahlt haben, bewahren Sie bitte den Reservierungs- / Zahlungsbeleg auf, damit dieser bei Zulassung an den Zulassungsstellen jederzeit vorgezeigt werden kann.

Zahlungsweisen

  • giropay

    Giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, dass auf der Überweisung mittels Online-Banking basiert.

  • Visa Karte

    Kreditkarten vom Typ Visa

  • Mastercard

    Kreditkarten vom Typ Mastercard

  • PayPal

    Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem.