Bundesweite Mitnahme von Kennzeichen ab 01.01.2015
Ab 01.01.2015 besteht die Möglichkeit, dass Sie bei Umzug Ihr Kennzeichen bundesweit weiterverwenden können. Diese Möglichkeit besteht bislang nur bei einem Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen. Bei einem Umzug von Hamburg können Sie z.B. das Hamburger Kennzeichen im Kreis Coesfeld weiterverwenden. Auch wenn Sie aus dem Kreis Coesfeld wegziehen, können Sie Ihr COE/LH Kennzeichen weiterhin benutzen.
Auch bei einer Kennzeichenmitnahme ist eine Umschreibung des Fahrzeuges bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle weiterhin nötig.
Die Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme besteht nur bei einer Umschreibung mit dem gleichen Halter. Bei einem Halterwechsel oder Fahrzeugwechsel können die Kennzeichen nicht beibehalten werden.