Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für die gewerbliche Beförderung von bis zu 8 Personen (+ Fahrer) benötigt. Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle in Dülmen zu stellen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre
- Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
Unterlagen
Mietwagen/PKW im Linienverkehr
- Personalausweis oder Pass
- Kartenführerschein
- Biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden) (NUR, wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist oder wenn eine Sehhilfe o.ä. nachgetragen werden muss)
- Führungszeugnis (Belegart O, im Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde zu beantragen)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zu § 11 Abs. 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr, im Original
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zu § 11 Abs. 9 FeV, nicht älter als 2 Jahre, im Original
- Sog. Fitness-Check nach Anlage 5 FeV, nicht älter als 1 Jahr, im Original
Bei Krankenkraftwagenfahrten zusätzlich
- 1. Hilfe-Bescheinigung
Bei Bürgerbusfahrten
- Personalausweis oder Pass
- Kartenführerschein
- Biometrisches Passfoto (NUR, wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist oder wenn eine Sehhilfe o.ä. nachgetragen werden muss)
- Führungszeugnis (Belegart O, im Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde zu beantragen)
- G-25 Untersuchung im Original
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt.
Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Personalausweis oder Pass
- Kartenführerschein
- Biometrisches Passfoto (NUR, wenn eine Sehhilfe o.ä. nachgetragen werden muss)
- Führungszeugnis (Belegart O, im Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde zu beantragen)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zu § 11 Abs. 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr, im Original
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zu § 11 Abs. 9 FeV, nicht älter als 2 Jahre, im Original
- Ab dem 60. Lebensjahr: sog. Fitness-Check nach Anlage 5 FeV, nicht älter als 1 Jahr, im Original
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Kosten
- Erteilung 43,90 € / evtl. zusätzliche Gebühr für einen Kartenführerschein
- Verlängerung 38,00 € / evtl. zusätzliche Gebühr für einen Kartenführerschein