Jägerprüfung
Die Jägerprüfung findet einmal jährlich statt.
Die Prüfung besteht aus
- einem schriftlichen Teil,
- einer Schießprüfung
- und dem mündlich-praktischen Teil.
Der Prüfungsbeginn des schriftlichen Teils ist der letzte Montag im April (landeseinheitlicher Termin in NRW).
Die Termine der Jägerprüfung werden 3 Monate vorher öffentlich bekannt gemacht.
Die Anmeldefrist für die Prüfung endet 2 Monate vor dem Termin der schriftlichen Prüfung.
Antragsformulare sind bei der Unteren Jagdbehörde erhältlich oder unter Formulare abrufbar.
Hausanschrift:
Kreis Coesfeld,
Der Landrat,
32-Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
-Untere Jagdbehörde-,
Schützenwall 18,
48653 Coesfeld
Postanschrift
48651 Coesfeld
Bei der Kreis Jägerschaft.
Voraussetzungen
Mindestalter vollendetes 15. Lebensjahr (zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung erforderlich: persönliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung; gewöhnlicher Aufenthalt im Kreis Coesfeld).
Rechtsgrundlagen
- Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Kosten
Prüfungsgebühr: 250,00 €