Die Jägerprüfung findet einmal jährlich statt.

Die Prüfung besteht aus

  • einem schriftlichen Teil,
  • einer Schießprüfung
  • und dem mündlich-praktischen Teil.

Der Prüfungsbeginn des schriftlichen Teils ist der letzte Montag im April (landeseinheitlicher Termin in NRW).

Die Termine der Jägerprüfung werden 3 Monate vorher öffentlich bekannt gemacht.     

Die Anmeldefrist für die Prüfung endet 2 Monate vor dem Termin der schriftlichen Prüfung.

Antragsformulare sind bei der Unteren Jagdbehörde erhältlich oder unter Formulare abrufbar.

Hausanschrift:

Kreis Coesfeld,
Der Landrat,
32-Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
-Untere Jagdbehörde-,
Schützenwall 18,
48653 Coesfeld

Postanschrift
48651 Coesfeld  

Anfahrtskizze

Bei der Kreis Jägerschaft.

Voraussetzungen

Mindestalter vollendetes 15. Lebensjahr (zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung erforderlich: persönliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung; gewöhnlicher Aufenthalt im Kreis Coesfeld).

Rechtsgrundlagen

Kosten

Prüfungsgebühr:  250,00 €