Jagdschein
Die untere Jagdbehörde beim Kreis Coesfeld ist auch für die Verlängerung und Erteilung von Jagdscheinen zuständig.
Die Verlängerung bzw. Erteilung erfolgt persönlich oder auf postalischem Weg.
Übersenden Sie zunächst das ausgefüllte Antragsformular (siehe weiter unten unter Onlinedienstleistungen) an den
Kreis Coesfeld
Untere Jagdbehörde
48651 Coesfeld
Der Antrag kann zudem auch online durchgeführt und direkt bezahlt werden.
Alternativ kann der adressierte Briefumschlag in den Briefkasten am Kreishaus I (Friedrich-Ebert-Str. 7 in Coesfeld) eingeworfen werden.
Nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung erhalten Sie eine Nachricht der Untere Jagdbehörde zur Einreichung der weiteren erforderlichen Unterlagen (Jagdschein, Versicherungsnachweis und ggf. Lichtbild). Geben Sie dazu auf dem Antragsformular, soweit vorhanden, Ihre E-Mail-Adresse an.
Die Anträge zur Verlängerung des Jagdscheins, der zum 31.03.2026 abläuft, können ab Januar 2026 gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur
Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" kommt es aktuell zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -verlängerung. Konkrete Hinweise zur Bearbeitungsdauer können derzeit nicht gegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines
- Versicherungsnachweis (Versicherungsbestätigung für die Jagdbehörde; keine Rechnung, Überweisungsbeleg, Versicherungsschein o.ä.) einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Jagdscheinbeantragung (Mindestdeckungssumme: 50.000,00 € bei Sachschäden; 500.000,00 € bei Personenschäden)
- Lichtbild (erforderlich bei Neuausstellung oder wenn wenn im vorliegenden Jagdscheinheft keine Verlängerung, oder ggf. Adresswechsel mehr möglich ist)
- bei erstmaliger Erteilung eines Jagdscheines: Kopie des Prüfungszeugnisses über die bestandene Jägerprüfung
Rechtsgrundlagen
- § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Rechtsbehelf
Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
Auf Wunsch teile ich als untere Jagdbehörde der zuständigen Waffenbehörde mit, dass Sie Ihren Jagdschein verlängert haben. Dabei ist es notwendig, die dazu erforderlichen personenbezogenen Daten - Name, Geburtsdatum und –ort, Anschrift, Jagdscheinnummer, Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde - zu erheben und an die Waffenbehörde weiterzuleiten.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist rechtlich EU-weit seit dem 25. Mai 2018 durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) geregelt. Die DSGVO verpflichtet mich, Sie über den Umgang mit den von Ihnen erhobenen Daten zu informieren und nur Daten zu erheben, die ich unbedingt benötige, um den oben genannten Zweck zu erfüllen.
Ihre Daten werden ausschließlich auf einem Server meines IT-Dienstleisters Formsolutions, Karlsruhe gespeichert und können von mir dort eingesehen, bearbeitet und abgerufen werden. Mit dem Dienstleister wurde ein Vorvertrag über die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der EU-DSGVO geschlossen. Die personenbezogenen Daten werden von dem Server gelöscht, sobald dies gesetzlich nicht mehr erforderlich ist (180 Tage).
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und mit den in dieser Erklärung beschriebenen Ausnahmen nicht an Dritte weitergegeben.
Ihre Einwilligungserklärung in die Speicherung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten kann jederzeit formlos gegenüber der zuständigen Jagdbehörde Kreis Coesfeld, Abteilung Sicherheit und Ordnung, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld, widerrufen werden. Der Widerruf Ihrer Einwilligungserklärung betrifft dabei ausschließlich den Vorgang der Datenübermittlung über die Verlängerung des Jagdscheines an die Waffenbehörde und keine anderen Datenerhebungen oder Datenverarbeitungen, welche die untere Jagdbehörde aufgrund gesetzlicher Vorgaben wahrnimmt.
Informationen über Ihre anderen Rechte erhalten Sie unter folgendem Link:
https://serviceportal.kreis-coesfeld.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/874/show
Amt/Fachbereich
32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht
Kosten
- Ein-Jahresjagdschein: 45,00 €
- Zwei-Jahresjagdschein: 60,00 €
- Drei-Jahresjagdschein: 75,00 €
- Ein-Jahresjagdschein für Jugendlich: 25,00 €
- Zwei-Jahresjagdschein für Jugendliche: 35,00 €
- Drei-Jahresjagdschein für Jugendliche: 40,00 €
- Tagesjagdschein (gültig für 14 Tage): 20,00 €
- Ein-Jahres-Falknerjagdschein: 25,00 €
- Zwei-Jahres-Falknerjagdschein: 35,00 €
- Drei-Jahres-Falknerjagdschein: 40,00 €
Wenn Sie eine der nachfolgend genannten Zahlungsweisen nutzen können/wollen, verwenden Sie bitte möglichst den unter „Onlinedienstleistungen“ hinterlegten Antragsvordruck "32 / Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheins (Assistent)", da Sie hier zwingend am Ende online direkt bezahlen müssen, ansonsten bitte den ebenfalls unter "Onlinedienstleistungen" zu finden Vordruck "32 / Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheins (PDF)".
Zahlungsweisen
-
Visa Karte
Kreditkarten vom Typ Visa
-
Mastercard
Kreditkarten vom Typ Mastercard
-
PayPal
Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem.