Rettungsdienst
Der Rettungsdienst ist im Gesundheitssystem eine Teilaufgabe neben den traditionellen Aufgabenbereichen der ambulanten und stationären Behandlung. Er soll eine schnelle und qualifizierte präklinische Versorgung der Patienten am Notfallort und auf dem Transport zum Krankenhaus gewährleisten. Insoweit ist der Rettungsdienst als ein Teil der sog. Rettungskette zu verstehen.
Neben den abzuwickelnden Notfällen ist der Rettungsdienst für den sog. qualifizierten Krankentransport zuständig. Dies sind Krankentransporte, die während der Fahrt einer medizinisch-fachlichen Betreuung bedürfen.
Zuständigkeit
Der Kreis ist Träger des Rettungsdienstes.
Insoweit hat er die Verpflichtung, für die rund 227.000 Einwohnenden des Kreises Coesfeld auf einer Fläche von ca. 1.112,04 km² die rettungsdienstliche Versorgung (Notfallrettung und Krankentransport) der Bevölkerung sicherzustellen.
Bedarfsplan
Der Kreis hat, entsprechend den Regelungen des Rettungsgesetzes, die gesamte rettungsdienstliche Versorgung in einem Bedarfsplan für den Rettungsdienst geregelt, der regelmäßig fortzuschreiben ist.
In diesem Bedarfsplan ist insbesondere die Ausstattung der Feuer- und Rettungsleitstelle und der Einsatzzentralen, die Standorte, Einsatzbereiche und die Ausstattung der Rettungswachen sowie die Anzahl und Ausstattung der benötigten Krankenkraftwagen und des dazugehörigen Personals festgelegt.
Rettungsdienst-Bedarfsplan zum Download
Unter Dokumente bieten wir Ihnen den Rettungdienst-Bedarfsplan zum Download an.
Der Kreis Coesfeld ist Träger von 8 Rettungwachen an folgenden Standorten:
- Ascheberg
- Billerbeck
- Coesfeld
- Dülmen
- Havixbeck
- Lüdinghausen
- Nottuln
- Senden
Zusätzlich betreibt der Kreis Coesfeld in Olfen einen Rettungswagen, der organisatorisch als zweiter RTW Lüdinghausen der dortigen Wache zugeordnet ist.
Kontakt
Die Notrufe der Hilfebedürftigen werden über die Rufnummer 112 in der Leitstelle des Kreises abgefragt. Über die Rufnummer 02541-19222 können über die Leitstelle nicht zeitkritischen Krankentransporte im ärztlichen und klinischen Bereich abgewickelt werden.
Für Gehörlose: Notfallfax
Rechtsgrundlagen
Amt/Fachbereich
32.2 - Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Kosten
Der Kreis Coesfeld erhebt für die Benutzung der Einrichtungen des Rettungsdienstes Gebühren.
Auszug aus dem Gebührentarif gem. § 6 der Satzung (gültig ab 01.01.2024):
Bei der Berechnung der Entfernung werden die Kilometer vom Einsatz- bzw. Notfall
ort bis zum Ziel des Transports berücksichtigt.
1. Notarzteinsatz
a) mit Notarzteinsatzfahrzeug: 1.110,00 €
b) ohne Notarzteinsatzfahrzeug (je Notfallpatient): 501,00 €
Für den Transport des Notfallpatienten werden zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt.
2. Einsatz des Rettungstransportwagens (RTW-Einsatz)
a) Grundgebühr: 1.030,00 €
b) Gebühr je km ab dem 101. Kilometer: 4,15 €
3. Einsatz des Krankentransportwagens (KTW-Einsatz)
a) Grundgebühr: 321,00 €
b) Gebühr je km ab dem 101. Kilometer: 2,65 €
4. Tage- und Übernachtungsgelder
werden nach den jeweils in Kraft befindlichen Sätzen des Landesreisekostengesetzes NRW erhoben.
5. Beförderung mehrerer Personen
Bei Beförderung mehrerer Personen werden die Gebühren der Ziffern 2 – 4 entsprechend aufgeteilt.
6. Aus Billigkeitsgründen kann auf die Berechnung der Gebühr verzichtet werden.
7. Die Mitnahme einer Begleitperson gem. § 5 der Satzung erfolgt kostenlos.
8. Nachgewiesene Auslagen, die nicht bereits in die Gebühr einbezogen sind und im Zusammenhang mit der Durchführung eines Einsatzes entstehen, hat der Gebührenschuldner zu ersetzen.