Der Rettungsdienst ist im Gesundheitssystem eine Teilaufgabe neben den traditionellen Aufgabenbereichen der ambulanten und stationären Behandlung. Er soll eine schnelle und qualifizierte präklinische Versorgung der Patienten am Notfallort und auf dem Transport zum Krankenhaus gewährleisten. Insoweit ist der Rettungsdienst als ein Teil der sog. Rettungskette zu verstehen.
Neben den abzuwickelnden Notfällen ist der Rettungsdienst für den sog.  qualifizierten Krankentransport zuständig. Dies sind Krankentransporte, die während der Fahrt einer medizinisch-fachlichen Betreuung bedürfen.

 

Zuständigkeit

Der Kreis ist Träger des Rettungsdienstes.
Insoweit hat er die Verpflichtung, für über 217.000 Einwohner des Kreises Coesfeld auf einer Fläche von ca. 1.110,20 km² die rettungsdienstliche Versorgung (Notfallrettung und Krankentransport) der Bevölkerung sicherzustellen.

Bedarfsplan

Der Kreis hat entsprechend den Regelungen des Rettungsgesetzes die gesamte rettungsdienstliche Versorgung in einem Bedarfsplan für den Rettungsdienst geregelt, der regelmäßig fortzuschreiben ist.
In diesem Bedarfsplan ist insbesondere die Ausstattung der Feuer- und Rettungsleitstelle und der Einsatzzentralen, die Standorte, Einsatzbereiche und die Ausstattung der Rettungswachen sowie die Anzahl und Ausstattung der benötigten Krankenkraftwagen und des dazugehörigen Personals festgelegt. Die 6. Fortschreibung des Bedarfsplans in 2018 enthält gegenüber der bisherigen Fassung wesentliche Änderungen. Neben der Ausweitung der Vorhaltezeiten der RTW 2 in Lüdinghausen und Coesfeld sind für die Rettungswachen Billerbeck, Coesfeld, Senden und Ascheberg zusätzliche Rettungswagen vorgesehen. Zudem wurde der Notarztstandort Nottuln täglich auf jeweils 24 Stunden aufgestockt. Darüber hinaus sieht der Bedarfsplan auch eine Aufstockung des Leitstellenpersonals auf nunmehr 27 Vollzeitstellen vor.
Mit Beschluss des Kreistages vom 23.09.2015 wurde der Anhang 1 - Notfallsanitäter, an den bestehenden Bedarfsplan angefügt. Hiermit wurden die Voraussetzungen zur Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern nach dem Notfallsanitätergesetz geschaffen.

Rettungsdienst-Bedarfsplan zum Download

Unter Dokumente bieten wir Ihnen den Rettungdienst-Bedarfsplan zum Download an.


Der Kreis Coesfeld ist Träger von 8 Rettungwachen an folgenden Standorten:

  • Ascheberg
  • Billerbeck
  • Coesfeld
  • Dülmen
  • Havixbeck
  • Lüdinghausen
  • Nottuln
  • Senden


Zusätzlich betreibt der Kreis Coesfeld in Olfen einen Rettungswagen, der organisatorisch als zweiter RTW Lüdinghausen der dortigen Wache zugeordnet ist.
Eine Karte mit den Rettungsdienstbereichen ist auf dieser Seite unter dem Punkt  "Formulare" abrufbar.

 

Kontakt

Die Notrufe der Hilfebedürftigen werden über die Rufnummer 112 in der Leitstelle des Kreises abgefragt. Der Krankentransport wird über die im Bundesgebiet einheitliche Krankentransportrufnummer 19222 abgewickelt und läuft ebenfalls in der Leitstelle auf.
Für Gehörlose: Notfallfax

Kosten


Der Kreis Coesfeld erhebt für die Benutzung der Einrichtungen des Rettungsdienstes Gebühren.

Auszug aus dem Gebührentarif (gültig ab 01.01.2020):

Bei der Berechnung der Entfernung werden die Kilometer vom
Einsatz- bzw. Notfallort bis zum Ziel des Transports berücksichtigt.

1. Einsatz des Notarztes (NA-Einsatz)
Behandlung durch den Notarzt je Notfallpatient: 1.032,00 €
Für den Transport des Notfallpatienten werden zusätzlich
Gebühren in Rechnung gestellt.


2. Einsatz des Notarztwagens (NAW-Einsatz)
a) Grundgebühr: 1.369,00 €
b) Gebühr je km ab dem 31. Kilometer: 3,75 €
c) bei gleichzeitiger Beförderung mehrerer Personen
    ab dem 31. Kilometer: je Person je km: 1,87€

3. Einsatz des Rettungstransportwagens (RTW-Einsatz)
a) Grundgebühr: 906,00 €
b) Gebühr je km ab dem 31. Kilometer: 3,75 €
c) bei gleichzeitiger Beförderung mehrerer Personen
    ab dem 31. Kilometer: je Person je km: 1,87€

4. Einsatz des Krankentransportwagens (KTW-Einsatz)
a) Grundgebühr für Einsätze bis 2 km: 242,00 €
b) Grundgebühr für Einsätze ab 3 km: 232,00 €
c) Gebühr je km ab dem 31. Kilometer: 2,00€
d) bei gleichzeitiger Beförderung mehrerer Personen
    ab dem 31. Kilometer: je Person je km: 1,00€

5. Wartezeiten
Wartezeiten je angefangene halbe Stunde nach
Überschreitung der ersten Viertelstunde: 65,50 €

6. Fahrzeugdesinfektionsgebühr
Nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und den allgemein
gültigen hygienischen und mikrobiologischen Grundsätzen: 177,00 €

7. Fahrzeuginnenreinigung
Bei besonders starker Verschmutzung: 57,00 €

8. Sonderreinigung
der Schutzkleidung beib besonders starker Verschmutzung: 10,00 €