Staatsangehörigkeitsausweis
Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
Allgemeine Informationen:
Im Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird geprüft, ob der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es wird ermittelt, wann und wodurch der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und ob er die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren hat. In der Regel reicht als Nachweis ein Reisepass, Personalausweis oder die Eintragung der deutschen Staatsangehörigkeit im Melderegister aus. Sollten dennoch berechtigte Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen, kann in begründeten Einzelfällen ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden.
Kann die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Auf Antrag kann auch festgestellt werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besteht. In diesem Fall wird eine Negativbescheinigung ausgestellt.
Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die Staatsangehörigkeitsbehörde bei der Kreisverwaltung, in deren Bezirk der Antragsteller seinen dauernden Wohnsitz hat.
Hinweis: Antragsteller, die ihren dauernden Aufenthalt im Ausland haben, müssen den Antrag über die jeweilige deutsche Auslandsvertretung beim Bundesverwaltungsamt in Köln einreichen. Hierzu ist ausschließlich der Antrag des Bundesverwaltungsamtes zu verwenden!
Das Antragsformular für den Kreis Coesfeld können Sie unter "Formulare" abrufen.
Vor Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung als Deutscher erworben haben, und
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung als Deutscher etwa verloren haben.
Dabei ist die Staatsangehörigkeitsbehörde in erster Linie auf Ihre Angaben und Unterlagen angewiesen.
Es ist deshalb wichtig, dass Sie den Antragsvordruck sorgfältig und so vollständig, wie Ihnen dies möglich ist, ausfüllen und möglichst zahlreiche zweckdienliche Unterlagen beibringen.
- Die Urkunden müssen im Original oder in amtlich oder notariell beglaubigter Fotokopie vorgelegt werden.
- Fotokopien müssen vollständig sein, d.h. Vorder- und Rückseite der Urkunde müssen vorgelegt werden.
- Bei den Beglaubigungen ist darauf zu achten, dass die völlige inhaltliche Übereinstimmung der Kopie mit dem Original beglaubigt wird.
- Allen fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Hinweis zum Ausfüllen der Seiten 2 und 3 des Antragsvordrucks:
Außer den Angaben über Sie selbst (in Spalte I) sind in der Regel auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten und zwar in aufsteigender Generationenfolge bis mindestens 1914 zurück; dafür stehen je nach Bedarf die Spalten II, III und IV zur Verfügung.
Formulare
Unterlagen
Zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung, dass Sie und ggf. die Personen, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten,
- die deutsche Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung als Deutscher erworben haben, oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung als Deutscher besitzen, oder
- mindestens seit 1914 als Deutscher behandelt worden sind,
können zum Beispiel folgende Unterlagen in Betracht kommen:
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand:Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Familienbücher
Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
- Einbürgerungsurkunden
- Verleihungsurkunden
- Aufnahmeurkunden
- Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option,
- Ernennungsurkunden bei Beamten
- Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und anderen vergleichbaren Verbänden.
Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
- Vertriebenenausweise
- Volkslistenausweise
- Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über deutsche Volkszugehörigkeit
- Nachweise über (früheres) Heimatrecht
- Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten
- Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht.
Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
- Vertriebenenausweise
- Flüchtlingsausweise
- Registrierscheine
- Meldebestätigungen
Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung als Deutscher und über Behandlung als Deutscher :
- Staatsangehörigkeitsausweise
- Heimatscheine
- Urkunden / Ausweise über Rechtsstellung als Deutscher
- Reisepässe
- Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte)
- Auszüge aus (früheren) Familienregistern
- Bürgerlisten
- Bürgerverzeichnisse
- Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter
- Meldebestätigungen
- Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.