Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung.


Am 22.05.2007 sind das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts und die Versicherungsvermittlungsverordnung in Kraft getreten. Der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers ist damit in ein Erlaubnisgewerbe umgewandelt worden. Zuständig für Erlaubnis, Erlaubnisbefreiung, Registrierung und alle damit im Zusammenhang stehenden Vorgänge ist die Industrie und Handelskammer am Sitz des jeweiligen Gewerbetreibenden.

Zuständig für den Kreis Coesfeld ist die IHK Nord Westfalen mit Sitz in Münster. Die IHK Nord Westfalen stellt umfangreiche Informationen und Formulare zum Erlaubnisverfahren auf ihrer Homepage im Internet zur Verfügung.

IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster

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