Versammlungen und Aufzüge ( Demonstrationen ) sind anzumelden.

Wer eine Versammlung oder einen Aufzug ( Demonstration ) durchführen will, ist verpflichtet dies bei der zuständigen Behörde anzumelden. Für den Kreis Coesfeld ist das der Landrat als Kreispolizeibehörde.

Voraussetzungen

Bei der Anmeldung sind folgende notwendige Angaben zu machen:

  • Anmelder
  • Veranstalter
  • Anlass/Thema
  • Ortsangabe
  • Zeitpunkt
  • Teilnehmerzahl
  • Hilfsmittel

Fristen

Wichtig: Die Anmeldung hat bereits 48 Stunden vor der Bekanntmachung ( Veröffentlichung ) zu erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Ausländervereine sind gegenüber der zuständigen Behörde zur Anmeldung und Auskunft verpflichtet

Wer einen Ausländerverein gründet hat dies ebenfalls mitzuteilen. Gleichfalls sind wesentliche Änderungen mitzuteilen. Auch hier ist die zuständige Behörde für den Kreis Coesfeld der Landrat als Kreispolizeibehörde.