Versammlungs- und Vereinsrecht
Versammlungen und Aufzüge ( Demonstrationen ) sind anzumelden.
Wer eine Versammlung oder einen Aufzug ( Demonstration ) durchführen will, ist verpflichtet dies bei der zuständigen Behörde anzumelden. Für den Kreis Coesfeld ist das der Landrat als Kreispolizeibehörde.
Voraussetzungen
Bei der Anmeldung sind folgende notwendige Angaben zu machen:
- Anmelder
- Veranstalter
- Anlass/Thema
- Ortsangabe
- Zeitpunkt
- Teilnehmerzahl
- Hilfsmittel
Fristen
Wichtig: Die Anmeldung hat bereits 48 Stunden vor der Bekanntmachung ( Veröffentlichung ) zu erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
Ausländervereine sind gegenüber der zuständigen Behörde zur Anmeldung und Auskunft verpflichtet
Wer einen Ausländerverein gründet hat dies ebenfalls mitzuteilen. Gleichfalls sind wesentliche Änderungen mitzuteilen. Auch hier ist die zuständige Behörde für den Kreis Coesfeld der Landrat als Kreispolizeibehörde.