Sie können Ihre Zahlungen einfach und bequem mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren erledigen. Besonders für wiederkehrende Zahlungen (z.B. Ratenzahlungen) ist dieses Verfahren sehr zu empfehlen.

Sie erteilen der Kreiskasse Coesfeld dabei die Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos einzuziehen.

Sie ersparen sich dadurch 

  • die lästige Überwachung von Zahlungsterminen
  • umständliches Ausfüllen von Überweisungsformularen
  • zeitraubende Wege zu Ihrem Geldinstitut
  • Anpassung von möglicherweise bestehenden Daueraufträgen bei Änderung der Überweisungsbeträge
  • Kosten für diese Einzelüberweisungen oder Daueraufträge

Sie erleichtern uns

  • eine ansonsten arbeits- und zeitaufwändige Buchung der Einzahlung 
  • eventuelle Nachforschungsarbeiten bei unzutreffenden oder unzureichenden Verwendungszweckangaben 
  • eine rationelle Abwicklung von Zahlungsvorgängen

Jede Abbuchung können Sie auf dem Kontoauszug Ihrer Bank oder Sparkasse nachvollziehen. Sind Sie der Meinung, dass Abbuchungen zu Unrecht erfolgt sind, können Sie diese rückgängig machen. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen sind solche Rückbelastungen innerhalb von 6 Wochen nach dem Rechnungsabschluss, der zumeist vierteljährlich erstellt wird, möglich. Sie gehen also kein Risiko ein.

Wenn Sie jetzt von den Vorteilen des Lastschriftverfahrens überzeugt sind, sollten auch Sie Ihre Zahlungen per Lastschrift einziehen lassen. Sie müssen dafür nur eine vorbereitete Einzugsermächtigung ausfüllen, die als Downloadformular (siehe unter "Formulare") verfügbar ist. Anschließend drucken Sie den Vordruck aus, unterschreiben ihn und schicken ihn an:

Kreiskasse Coesfeld
Friedrich-Ebert-Str. 7
Postfach
48651 Coesfeld