Jagdsteuer
Am 24.06.2009 hat die Landesregierung das Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer beschlossen.
Eine Jagdsteuer darf danach ab dem 01.01.2013 nicht mehr erhoben werden. Bis dahin waren die Kreise und kreisfreien Städte berechtigt, die Jagdsteuer in folgenden Stufen zu erheben:
Ab dem 01.01.2010 in Höhe von 80 %, ab dem 01.01.2011 in Höhe von 55 % und ab dem 01.01.2012 bis 31.12.2012 in Höhe von 30 % des Steuersatzes, der zum Stichtag 01.01.2009 festgesetzt war (hier: 20 %).