Controlling und Berichtswesen
Das kommunale Handeln wird mit der Definition von Zielen bzw. konkreten Zielvorgaben und der Messung des Zielerreichungsgrades mittels Kennzahlen ergebnisorientiert gesteuert.
Ressourcenaufkommen und -verbrauch sowie vereinbarte Qualitäts- und Leistungsstandards müssen in regelmäßigen Abständen berichtet, geprüft und gesteuert werden.
Rechtsgrundlagen
- § 53 Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. § 4 Kommunalhaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)