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Das kommunale Handeln wird mit der Definition von Zielen bzw. konkreten Zielvorgaben und der Messung des Zielerreichungsgrades mittels Kennzahlen ergebnisorientiert gesteuert.

Ressourcenaufkommen und -verbrauch sowie vereinbarte Qualitäts- und Leistungsstandards müssen in regelmäßigen Abständen berichtet, geprüft und gesteuert werden.

Rechtsgrundlagen

Amt/Fachbereich

20.1 - Finanzen

Zuständige Stelle