Liegenschaftsverwaltung
Die Liegenschaftsverwaltung umfasst die Verwaltung der bebauten und unbebauten Grundstücke des Kreises sowie der Miet- und Pachtverträge über Grundstücke / Gebäude. Hierzu zählen insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahrnehmung der Eigentümerfunktion für die kreiseigenen Grundstücke (z. B. vertragliche Nutzungsregelungen, Nachbarschaftsangelegenheiten)
- An- und Verkauf von Grundstücken
- Grundbuchangelegenheiten (z. B. Eintragung / Löschung dinglicher Rechte)
- Bearbeitung der öffentlichen Abgaben und sonstigen grundstücksbezogenen Zahlungsverpflichtungen
- Anmietung- und Anpachtung von Grundstücksflächen / Gebäuden, die für kreiseigene Zwecke benötigt werden
- Vermietung / Verpachtung kreiseigener Grundstücke und Gebäude.