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Die Prüfung des Finanzgeschehens ist Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses. Dieser bedient sich zur Durchführung der Arbeiten der örtlichen Rechnungsprüfung, die als Prüfungs- und Beratungsteam für Kreistag und Kreisverwaltung tätig ist. Bei der Erfüllung der Prüfungsaufgaben ist die Rechnungsprüfung unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Sie unterstützt die Fachabteilungen bei der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung und gibt Anregungen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Durch Denkanstöße und Verbesserungsvorschläge versucht sie, möglichst hohe Mehrwerte für den Kreis zu schaffen.

Ziele

  • Sicherstellung der Einhaltung von Recht und Gesetz
  • Förderung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im Umgang mit Steuermitteln
  • Sicherstellung funktionierender interner Kontrollmechanismen
  • Förderung reibungsloser und innovativer Ablaufprozesse innerhalb der Verwaltung

Aufgaben

  • Prüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht
  • Laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
  • Überwachung der Zahlungsabwicklung des Kreises inkl. Durchführung von Kassenprüfungen
  • Prüfung von Vergaben
  • Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollsysteme
  • Prüfung der DV-Programme vor ihrer Anwendung, sofern die Finanzbuchhaltung mithilfe automatisierter Datenverarbeitung (DV-Buchführung) durchgeführt wird
  • Testierung des Jahresnachweises gem. § 46a SGB XII i. V. m. § 7 des Landesausführungsgesetzes zum SGB XII
  • Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
  • Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen inkl. begleitender Prüfung einzelner Baumaßnahmen (technische Prüfung)

Zusätzlich werden die Jahresrechnungen des Naturschutzzentrums Kreis Coesfeld und – turnusmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren von 2021 bis 2026 – die Jahresabschlüsse des öffentlich-rechtlichen Zweckverbandes EUREGIO geprüft.
Neben dem Prüfen ist das Leitbild der Rechnungsprüfung immer stärker von der Funktion der Führungsunterstützung und Beratung geprägt. Die Rechnungsprüfung begleitet Fachabteilungen bei konkreten Anliegen, unterstützt im Hinblick auf die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und gibt Anregungen zur Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Innenrevision Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Der Kreis Coesfeld ist nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 6a Abs. 1 SGB II Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Daraus ergibt sich (entsprechend § 49 SGB II), dass der Kreis Coesfeld organisatorisch sicherstellen muss, dass die Arbeit des Jobcenters unabhängig überprüft wird. Diese Prüfung erfolgt durch das Personal der Rechnungsprüfung. Dieses kontrolliert, ob die Mittel des Bundes korrekt und gesetzeskonform ausgezahlt wurden oder ob sie wirtschaftlicher und zweckmäßiger hätten eingesetzt werden können.