Datenschutz
Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, haben einen internen Beauftragten für den Datenschutz sowie einen Vertreter zu bestellen. Der Datenschutzbeauftragte ist somit zuständig für alle Fragen, die den Schutz dieser personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit des Kreises Coesfeld betreffen.
Rechtsgrundlagen
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
- Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)