Alters- und Ehejubiläen
Der Landrat gratuliert Bürgerinnen und Bürger der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Vollendung des
- 90. Lebensjahres
- 95. Lebensjahres
- 100. und jedes weiteren Lebensjahres sowie zur
- Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
- Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
- Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum).
Hierzu übermitteln die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Daten aus dem Melde- und Standesamtswesen.