Landratsangelegenheiten
Seit dem 1. Oktober 1999 ist der hauptamtliche Landrat gleichzeitig Vorsitzender des Kreistages und Leiter der Verwaltung. Der Landrat führt den Vorsitz im Kreistag und im Kreisausschuss. Als Vorsitzender des Kreistages setzt er die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlungen. In diesen Funktionen wird er vertreten durch die (ehrenamtlichen) stellvertretenden Landräte. Die Kreisverwaltung wird vom Landrat geleitet. Er erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und führt die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses aus. Vertreten wird er in dieser Funktion vom Kreisdirektor.
Am 13. September 2020 haben die Bürgerinnen und Bürger Dr. Christian Schulze Pellengahr zum Landrat wiedergewählt. Die Amtszeit begann am 21. Oktober 2015. Er wurde damit Nachfolger von Konrad Püning, der von 2004 bis 2015 Landrat war.
Der Landrat bietet regelmäßig Bürgersprechstunden an.