Beschreibung

Landschaftsplan Lüdinghausen, 1. Änderung

Verfahrensstand: Rechtskraft

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat am 20.03.2024 die 1. Änderung des Landschaftsplans Lüdinghausen als Satzung beschlossen. Der Landschaftsplan Lüdinghausen – 1. Änderung – ist der Bezirksregierung Münster als höherer Naturschutzbehörde angezeigt worden. Diese hat erklärt, dass sie eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend macht.

 

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 01.07.2024 ist die 1. Änderung des Landschaftsplans Lüdinghausen in Kraft getreten.

 

Der Geltungsbereich des Landschaftsplans Lüdinghausen erstreckt sich gem. § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.

Das ca. 8.070 Hektar große Plangebiet liegt zwischen der Stadt Lüdinghausen, der Gemeinde Senden, dem Ortsteil Ottmarsbocholt sowie der Gemeinde Nordkirchen. Flächen der Gemarkung Hiddingsel sind in geringerem Umfang betroffen.

An dieser Stelle besteht die Möglichkeit den Landschaftsplan einzusehen.

Rechtsgrundlagen