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Grundsicherungsgeld, ehemals Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld II (ALG II), wird umgangssprachlich auch Hartz IV genannt und ist Teil der Unterstützung für Arbeitsuchende als sogenannte Grundsicherungsleistung für Arbeitsuchende. Grundsicherungsgeld wird oft nach oder auch zusätzlich zu dem eigentlichen Arbeitslosengeld (ALG I) gezahlt, wenn bei Arbeitsuchenden das Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreicht. Sie können Grundsicherungsgeld auch erhalten, wenn Sie noch nie gearbeitet oder nur ein geringes Einkommen haben. Die Jobcenter der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld sind für die Gewährung von Grundsicherungsgeld zuständig, wenn Sie im Kreis Coesfeld wohnen. Über die Serviceportale Ihrer Wohnortgemeinde können Sie Grundsicherungsgeld beantragen:

Gemeinde Ascheberg

Stadt Billerbeck

Stadt Coesfeld

Stadt Dülmen

Gemeinde Havixbeck

Stadt Lüdinghausen

Gemeinde Nordkirchen

Gemeinde Nottuln

Stadt Olfen

Gemeine Rosendahl

Gemeinde Senden

 

Nachfolgend werden Ihnen die derzeitigen Online-Services zum Grundsicherungsgeld aufgeführt, um:

  1. Grundsicherungsgeld erstmalig zu beantragen: Erstantrag Grundsicherungsgeld
  2. einen Weiterbewilligungsantrag für das Grundsicherungsgeld zu stellen: Folge- bzw. Weiterbewilligungsantrag Grundsicherungsgeld
  3. Veränderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse mitzuteilen: Veränderungsmitteilung
  4. ergänzend zu Ihrem bereits gestellten Grundsicherungsgeld-Antrag Unterlagen nachzureichen und/oder einen ergänzenden Antrag zu stellen: Kontaktformular Jobcenter

 

Auf der Seite sozialplattform.de finden Sie weitere Informationen zu den wichtigsten Themen rund um das Grundsicherungsgeld