Gleichstellungsbeauftragte
Wahrgenommen werden die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten von Anke Herbstmann. Sie wird dabei unterstützt von der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten Andrea Thewes.
Schon im Grundgesetz wurde 1949 das Gleichbehandlungsgebot „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ festgelegt. Dieser Satz ist aufgrund des vehementen Einsatzes der vier „Mütter des Grundgesetzes“ Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel geschrieben worden.
1994 wurde dieses Gleichbehandlungsgebot ergänzt um den Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Damit gab es einen klaren Auftrag an den Staat, überall dort tätig zu werden, wo Frauen benachteiligt und diskriminiert werden.
1999 trat das Landesgleichstellungsgesetz in NRW in Kraft. Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Ziel dieses Gesetzes war und ist die Förderung von Frauen, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel dieses Gesetzes ist es aber auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.
Bei der Kreisverwaltung Coesfeld wurde bereits 1989 die Gleichstellungsstelle eingerichtet.
Die vielfältigen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten bei der Kreisverwaltung Coesfeld lassen sich wie folgt beschreiben:
- Mitwirkung bei allen Vorhaben und Maßnahmen des Kreises, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Verbesserung der beruflichen Situation der in der Verwaltung beschäftigten Frauen und Männer betreffen (Anregung, Initiierung und Begleitung der Maßnahmen)
- Mitwirkung bei allen Vorhaben und Maßnahmen des Kreises, die Belange der in der Kreisverwaltung beschäftigten Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben
- Anregung, Initiierung und Begleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen im Kreis Coesfeld (z.B. Runder Tisch zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, z.B. Orientierungsberatung für Berufsrückkehrerinnen)
- Beschwerdestelle nach § 13 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) für die Beschäftigten der Kreisverwaltung Coesfeld
Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Informationen zum Thema Gleichstellung haben, wenden sie sich gerne an die Ansprechpartnerinnen.
Rechtsgrundlagen
- Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LGG) vom 09.11.1999