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Grundwasserentnahme
Die Entnahme von Grundwasser zur Verwendung als Trink- und Brauchwasser, zur Speisung von Teichanlagen, zur Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen etc. stellt grundsätzlich eine Gewässerbenutzung gem. § 9 Wasserhaushaltsgesetz dar und ist somit wasserrechtlich erlaubnispflichtig.
Allerdings wurden vom Gesetzgeber in § 46 Wasserhaushaltsgesetz verschiedene Ausnahmen vorgesehen. Erlaubnisfrei ist demnach die Grundwasserentnahme für folgende Zwecke:
- Versorgung eines einzelnen Haushalts
- Versorgung eines landwirtschaftlichen Hofbetriebs mit maximal zwei Wohneinheiten ohne Vermietung (außer bei angegliederten Gewerbebetrieben wie Hofladen, Hofcafé, Pension, Handwerksbetrieb, gewerbliche Tierhaltung, Baumschule, Gärtnerei, etc.)
- Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs
- Dränage von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken
- Entnahme von geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck (z.B. Grundwasserabsenkung während kleinerer Baumaßnahmen, Kurzpumpversuche)
In Zweifelsfällen ist die Erlaubnispflicht mit der Abt. Umwelt abzuklären. Bei größeren Entnahmen (größere Gewerbebetriebe, Bewässerungsanlagen, Grundwasserabsenkungen für größere Bauvorhaben etc.) empfiehlt sich in jedem Fall ein Vorgespräch zur Klärung spezifischer Gegebenheiten.
Die Erlaubnisse werden in der Regel für einen Zeitraum von 15 Jahren, bei Beregnungen für 10 Jahre erteilt.
Wasserqualität:
Die Qualität des Trinkwassers wird durch das Gesundheitsamt (siehe unter Seiten mit ähnlichen Themen) nach den Regelungen der Trinkwasserverordnung überwacht. In weiten Teilen des Kreises Coesfeld treten erhöhte natürliche Mineraliengehalte (z.B. Fluorid, Bor, Natrium) im Grundwasser auf. Die anzutreffenden Werte liegen zum Teil so hoch, dass sie die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte überschreiten. Eine akute Gesundheitsgefährdung ist dadurch nicht gegeben, jedoch kann es über einen längeren Zeitraum zu chronischen Gesundheitsschäden kommen. Im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Rohwasserüberwachung erhebt die Abteilung Umwelt parallel zum Gesundheitsamt daher flächendeckend Daten zur Grundwasserqualität. Aus diesen Erkenntnissen können dann Rückschlüsse für die zukünftige Sicherstellung der Wasserversorgung im Außenbereich gezogen werden.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Die Anträge sind anhand der unter dem Punkt "Formulare" aufgeführten Formulare und Merkblätter einschließlich der darin aufgeführten Anlagen einzureichen.
Besonderes Augenmerk gilt bei Nutzung des geförderten Grundwassers als Trinkwasser der Wasseranalyse. Zur umfassenden Beurteilung der Wasserqualität (siehe oben) ist einmalig ein erweiterter Untersuchungsumfang sinnvoll und erforderlich. Daher muss dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Grundwasserentnahme für die Trinkwassernutzung eine aktuelle Analyse des Grundwassers beigefügt werden, deren Umfang dem unter dem Punkt "Formulare" aufgeführten Merkblatt entnommen werden kann.
Kosten
Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der entnommenen Wassermenge. Die Mindestgebühr beträgt 200 €.
Downloads
- 70 / Merkblatt Benutzung des Grundwassers gem. §§ 8, 9 und 10 WHG mittels bauzeitlicher Wasserhaltung (Grundwasserabsenkung) 2019-02-08
- 70 / Merkblatt Untersuchungsumfang für die Analyse von Grundwasser
- 70 / Merkblatt Bewässerung
- 70 / Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wasserentnahme gemäß §§ 8,9 und 10 WHG
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Dr. Alexander Bietmann
Tel: 02541 18-7330
E-Mail: alexander.bietmann@kreis-coesfeld.de
- Frau Sophie Hemsing
Tel: 02541 18-7312
E-Mail: sophie.hemsing@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- 70 - Umwelt
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: umwelt@kreis-coesfeld.de
- Fachdienst - Wasserwirtschaft
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: wasserbehoerde@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
70.3 - Wasserwirtschaft
Die Entnahme von Grundwasser zur Verwendung als Trink- und Brauchwasser, zur Speisung von Teichanlagen, zur Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen etc. stellt grundsätzlich eine Gewässerbenutzung gem. § 9 Wasserhaushaltsgesetz dar und ist somit wasserrechtlich erlaubnispflichtig.
Allerdings wurden vom Gesetzgeber in § 46 Wasserhaushaltsgesetz verschiedene Ausnahmen vorgesehen. Erlaubnisfrei ist demnach die Grundwasserentnahme für folgende Zwecke:
- Versorgung eines einzelnen Haushalts
- Versorgung eines landwirtschaftlichen Hofbetriebs mit maximal zwei Wohneinheiten ohne Vermietung (außer bei angegliederten Gewerbebetrieben wie Hofladen, Hofcafé, Pension, Handwerksbetrieb, gewerbliche Tierhaltung, Baumschule, Gärtnerei, etc.)
- Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs
- Dränage von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken
- Entnahme von geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck (z.B. Grundwasserabsenkung während kleinerer Baumaßnahmen, Kurzpumpversuche)
In Zweifelsfällen ist die Erlaubnispflicht mit der Abt. Umwelt abzuklären. Bei größeren Entnahmen (größere Gewerbebetriebe, Bewässerungsanlagen, Grundwasserabsenkungen für größere Bauvorhaben etc.) empfiehlt sich in jedem Fall ein Vorgespräch zur Klärung spezifischer Gegebenheiten.
Die Erlaubnisse werden in der Regel für einen Zeitraum von 15 Jahren, bei Beregnungen für 10 Jahre erteilt.
Wasserqualität:
Die Qualität des Trinkwassers wird durch das Gesundheitsamt (siehe unter Seiten mit ähnlichen Themen) nach den Regelungen der Trinkwasserverordnung überwacht. In weiten Teilen des Kreises Coesfeld treten erhöhte natürliche Mineraliengehalte (z.B. Fluorid, Bor, Natrium) im Grundwasser auf. Die anzutreffenden Werte liegen zum Teil so hoch, dass sie die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte überschreiten. Eine akute Gesundheitsgefährdung ist dadurch nicht gegeben, jedoch kann es über einen längeren Zeitraum zu chronischen Gesundheitsschäden kommen. Im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Rohwasserüberwachung erhebt die Abteilung Umwelt parallel zum Gesundheitsamt daher flächendeckend Daten zur Grundwasserqualität. Aus diesen Erkenntnissen können dann Rückschlüsse für die zukünftige Sicherstellung der Wasserversorgung im Außenbereich gezogen werden.
Die Anträge sind anhand der unter dem Punkt "Formulare" aufgeführten Formulare und Merkblätter einschließlich der darin aufgeführten Anlagen einzureichen.
Besonderes Augenmerk gilt bei Nutzung des geförderten Grundwassers als Trinkwasser der Wasseranalyse. Zur umfassenden Beurteilung der Wasserqualität (siehe oben) ist einmalig ein erweiterter Untersuchungsumfang sinnvoll und erforderlich. Daher muss dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Grundwasserentnahme für die Trinkwassernutzung eine aktuelle Analyse des Grundwassers beigefügt werden, deren Umfang dem unter dem Punkt "Formulare" aufgeführten Merkblatt entnommen werden kann.
Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der entnommenen Wassermenge. Die Mindestgebühr beträgt 200 €.
Entnahme, Grundwasser, WHG, Wasserqualität, Rohwasserüberwachung, Bewässerungsanlagen, Grundwasserabsenkungen, Brauchwasser, Gewässerbenutzung https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1057/showHerr
Dr.
Alexander
Bietmann
317 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Sophie
Hemsing
317 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Dr.
Alexander
Bietmann
317 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Sophie
Hemsing
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