Wasserschutzgebiete (WSG)
Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet von größeren, meist öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. Sie sind je nach Entfernung von den Brunnen in verschiedene Schutzzonen unterteilt. In der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung sind Regelungen über die in den einzelnen Schutzzonen verbotenen oder genehmigungspflichtigen Vorhaben getroffen.
Auf dem Gebiet des Kreises Coesfeld sind folgende fünf Wasserschutzgebiete (WSG) ausgewiesen:
- WSG Coesfeld
- WSG Lette / Humberg
- WSG Dülmen
- lWSG Nottuln
- WSG Halterner Stausee
Die Lage der Wasserschutzgebiete kann über das http://www.kreis-coesfeld.de/gisportal/ des Kreises Coesfeld oder bei der Abt. Umwelt eingesehen werden.
Vorhaben in Wasserschutzgebieten müssen im Vorfeld mit der Abt. Umwelt abgestimmt werden, um die Genehmigungsfähigkeit und den ggf. erforderlichen Antragsumfang zu erörtern.
Rechtsgrundlagen allgemein
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Die zu entrichtende Gebühr liegt je nach Aufwand zwischen 100 und 2.500 €.Unterlagen
Die Anträge können formlos eingereicht werden. Der erforderliche Umfang ist im Einzelfall mit der Abt. Umwelt abzustimmen.Es hilft Ihnen weiter
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Herr Dirk Aufderhaar
Tel.: 02541 18-7330
Zuständige Organisationseinheit
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: umwelt@kreis-coesfeld.de