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Verlust von Erlaubnisurkunden

Sind einer Person Erlaubnisurkunden abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich nach Feststellung des Abhandenkommens anzuzeigen. Diese Anzeige gem. § 37 Abs. 2 WaffG ist auszufüllen, wenn eine  Erlaubnisurkunde verloren gegangen ist. Bei einer / mehreren verloren gegangenen Erlaubnisurkunde/n kann über dieses Formular gleichzeitig eine Ersatzausfertigung beantragt werden.

Hinweise:

  • Die Anzeige ist innerhalb von zwei Wochen nach Verlust auszufüllen und dem Kreis Coesfeld zu übersenden. Sollten Sie die Erlaubnisurkunde/n wiederauffinden, ist dies dem Kreis Coesfeld anzuzeigen und die ausgestellten Ersatzdokumente dem Kreis Coesfeld zurückzugeben.
  • Diese Anzeige entbindet Sie nicht von einer Verlustanzeige bei der Polizei.

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Verlust von Erlaubnisurkunden

Sind einer Person Erlaubnisurkunden abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich nach Feststellung des Abhandenkommens anzuzeigen. Diese Anzeige gem. § 37 Abs. 2 WaffG ist auszufüllen, wenn eine  Erlaubnisurkunde verloren gegangen ist. Bei einer / mehreren verloren gegangenen Erlaubnisurkunde/n kann über dieses Formular gleichzeitig eine Ersatzausfertigung beantragt werden.

Hinweise:

  • Die Anzeige ist innerhalb von zwei Wochen nach Verlust auszufüllen und dem Kreis Coesfeld zu übersenden. Sollten Sie die Erlaubnisurkunde/n wiederauffinden, ist dies dem Kreis Coesfeld anzuzeigen und die ausgestellten Ersatzdokumente dem Kreis Coesfeld zurückzugeben.
  • Diese Anzeige entbindet Sie nicht von einer Verlustanzeige bei der Polizei.
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31 - Kreispolizeibehörde
Daruper Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 14-400
Fax 02541 14-224

Frau

Judith

Bunge

228 (Coesfeld, Daruper Str. 7)

02541 14-429
judith.bunge@kreis-coesfeld.de