BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Bauen im Aussenbereich
Neubauten im Außenbereich (hierunter fallen neben Gebäuden auch Wege und z.B. Reitplätze) stellen einen Eingriff (Formular „Eingriffsbewertung und Ausgleichsmaßnahmen" unter Dokumente) in Natur und Landschaft dar. Durch die Bauwerke wird Boden ganz oder teilweise dauerhaft versiegelt und steht somit Pflanzen und Tieren nicht mehr als Lebensraum zur Verfügung. Die Fläche für die Versickerung von Regenwasser verringert sich, das Landschaftsbild erfährt im allgemeinen eine Beeinträchtigung.
Die Beurteilung eines Eingriffs unterliegt zunächst immer der Grundforderung „was nicht sein muss darf nicht sein“. Dabei kann z.B. oft schon durch geringe Standortänderungen oder die standortangepasste Farbwahl eines Bauwerks die Eingriffsintensität erheblich gemindert werden.
Ist ein Eingriff unvermeidbar, kommen als Ausgleich für die Beeinträchtigungen der Natur und des Landschaftsbildes meistens Anpflanzungen in Frage. Häufig werden die neuen Gebäude mit Hecken eingegrünt und / oder an geeigneten Stellen wertvolle Biotope angelegt.
Bei der Planung von „größeren“ Bauvorhaben im Außenbereich sollte vorab Kontakt mit der Abteilung Umwelt aufgenommen werden. Hier erhalten Sie Hilfe bei der Bewertung des Eingriffs sowie bei der Wahl ökologisch sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Karola Schedding
Tel: 02541 18-7211
E-Mail: karola.schedding@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 70 - Umwelt
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: umwelt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
70.2 - Natur und Bodenschutz
Neubauten im Außenbereich (hierunter fallen neben Gebäuden auch Wege und z.B. Reitplätze) stellen einen Eingriff (Formular „Eingriffsbewertung und Ausgleichsmaßnahmen" unter Dokumente) in Natur und Landschaft dar. Durch die Bauwerke wird Boden ganz oder teilweise dauerhaft versiegelt und steht somit Pflanzen und Tieren nicht mehr als Lebensraum zur Verfügung. Die Fläche für die Versickerung von Regenwasser verringert sich, das Landschaftsbild erfährt im allgemeinen eine Beeinträchtigung.
Die Beurteilung eines Eingriffs unterliegt zunächst immer der Grundforderung „was nicht sein muss darf nicht sein“. Dabei kann z.B. oft schon durch geringe Standortänderungen oder die standortangepasste Farbwahl eines Bauwerks die Eingriffsintensität erheblich gemindert werden.
Ist ein Eingriff unvermeidbar, kommen als Ausgleich für die Beeinträchtigungen der Natur und des Landschaftsbildes meistens Anpflanzungen in Frage. Häufig werden die neuen Gebäude mit Hecken eingegrünt und / oder an geeigneten Stellen wertvolle Biotope angelegt.
Bei der Planung von „größeren“ Bauvorhaben im Außenbereich sollte vorab Kontakt mit der Abteilung Umwelt aufgenommen werden. Hier erhalten Sie Hilfe bei der Bewertung des Eingriffs sowie bei der Wahl ökologisch sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen.
Formulare
Bauen, Aussenbereich, https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1111/showFrau
Karola
Schedding
236 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)