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Förderprogramm zum Erhalt von Bildstöcken, Heiligenfiguren und Wegekreuzen
Im Kreis Coesfeld befinden sich über 500 Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze. Diese Zeitzeugnisse des Glaubens und der Erinnerung prägen in besonderer Art und Weise die Kulturlandschaft des Münsterlandes und sollen als Teil des kulturellen Erbes erhalten bleiben. Vielfach befinden sich die Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze seit mehreren Generationen im Familienbesitz und werden von den Nachfahren liebevoll gepflegt.
Die religiösen Objekte sind jedoch nicht nur Zeugen vergangener Zeiten und Ereignisse. Auch heute noch fordern sie zur Andacht auf und sind Anlaufpunkte bei Prozessionen, lebendige Zeichen der Volkskultur und der Heimatverbundenheit. Bei der Bevölkerung haben die Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze deshalb einen besonders heimatlichen Stellenwert und erzeugen durch ihre landschaftsprägende Wirkung eine Heimatverbundenheit.
Mit der Möglichkeit einer finanziellen Förderung können private Eigentümerinnen und Eigentümer bei dem Erhalt dieser Objekte unterstützt werden. 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben werden vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Auch der Kreis Coesfeld trägt 45 Prozent der Gesamtausgaben, so dass die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer ausschließlich 10 Prozent der Kosten selbst tragen müssen. Die Sanierung der Bildstöcke wird durch die Förderung aus dem Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern was Menschen verbindet“ ermöglicht.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Das Objekt darf nicht in der Denkmalliste eingetragen sein.
- Das Objekt befindet sich im Kreis Coesfeld und ist öffentlich einsehbar.
- Das Objekt befindet sich im privaten Eigentum.
Unterlagen
- Antragsformular (siehe nebenstehenden Link)
- Drei Kostenvoranschläge (bzw. Dokumentation der Ermittlung von drei Angebotspreisen)
- Aktuelle Fotos
- Erklärung zur Zweckbindungsfrist
- Ggf. Einverständniserklärung der Eigentümerin / des Eigentümers
Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...)
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Es hilft Ihnen weiter
- Frau Marina Kallerhoff
Tel: 02541 18-9114
E-Mail: marina.kallerhoff@kreis-coesfeld.de
- Frau Kathrin Daldrup
Tel: 02541 18-9116
E-Mail: kathrin.daldrup@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 01 - Büro des Landrats
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: service@kreis-coesfeld.de
Im Kreis Coesfeld befinden sich über 500 Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze. Diese Zeitzeugnisse des Glaubens und der Erinnerung prägen in besonderer Art und Weise die Kulturlandschaft des Münsterlandes und sollen als Teil des kulturellen Erbes erhalten bleiben. Vielfach befinden sich die Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze seit mehreren Generationen im Familienbesitz und werden von den Nachfahren liebevoll gepflegt.
Die religiösen Objekte sind jedoch nicht nur Zeugen vergangener Zeiten und Ereignisse. Auch heute noch fordern sie zur Andacht auf und sind Anlaufpunkte bei Prozessionen, lebendige Zeichen der Volkskultur und der Heimatverbundenheit. Bei der Bevölkerung haben die Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze deshalb einen besonders heimatlichen Stellenwert und erzeugen durch ihre landschaftsprägende Wirkung eine Heimatverbundenheit.
Mit der Möglichkeit einer finanziellen Förderung können private Eigentümerinnen und Eigentümer bei dem Erhalt dieser Objekte unterstützt werden. 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben werden vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Auch der Kreis Coesfeld trägt 45 Prozent der Gesamtausgaben, so dass die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer ausschließlich 10 Prozent der Kosten selbst tragen müssen. Die Sanierung der Bildstöcke wird durch die Förderung aus dem Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern was Menschen verbindet“ ermöglicht.
- Antragsformular (siehe nebenstehenden Link)
- Drei Kostenvoranschläge (bzw. Dokumentation der Ermittlung von drei Angebotspreisen)
- Aktuelle Fotos
- Erklärung zur Zweckbindungsfrist
- Ggf. Einverständniserklärung der Eigentümerin / des Eigentümers
Frau
Marina
Kallerhoff
136 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Kathrin
Daldrup
131a (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)