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Eigenverbrauchstankstelle
Mit der Einführung der TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ (Technische Regel wassergefährdender Stoffe) im August 2004 wurde ein bundesweit einheitlicher Standard für den Bau und Betrieb von Tankstellen geschaffen.
Für den Neubau und bei wesentlicher Änderung einer öffentlichen Tankstelle oder einer Eigenverbrauchstankstelle sind die Anforderungen der TRwS 781 verbindlich vorgeschrieben. Von diesen Regelungen darf nur dann abgewichen werden, wenn mindestens eine gleichwertige Sicherheit nachgewiesen wird.
Das führt einerseits dazu, dass eine Eignungsfeststellung nicht mehr erforderlich ist, sondern in der Regel die Einhaltung der Anforderungen durch den Prüfbericht des zugelassenen Sachverständigen nachgewiesen wird.
Andererseits entfallen für „Eigenverbrauchstankstellen mit geringem Verbrauch“ die bisher möglichen Erleichterungen (z.B. das sog. Lieferscheinverfahren für Betonabfüllplätze). Sie müssen nun im Wesentlichen dieselben Anforderungen erfüllen wie öffentliche Tankstellen.
Rechtsgrundlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Nina Borgert
Tel: 02541 18-7141
E-Mail: nina.borgert@kreis-coesfeld.de
- Herr Przemyslaw Nehring
Tel: 02541 18-7154
E-Mail: przemyslaw.nehring@kreis-coesfeld.de
- Herr Jürgen Schlottbohm
Tel: 02541 18-7131
E-Mail: juergen.schlottbohm@kreis-coesfeld.de
- Herr Berthold Wedding
Tel: 02541 18-7151
E-Mail: berthold.wedding@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 70 - Umwelt
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: umwelt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
70.1 - Betrieblicher Umweltschutz
Mit der Einführung der TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ (Technische Regel wassergefährdender Stoffe) im August 2004 wurde ein bundesweit einheitlicher Standard für den Bau und Betrieb von Tankstellen geschaffen.
Für den Neubau und bei wesentlicher Änderung einer öffentlichen Tankstelle oder einer Eigenverbrauchstankstelle sind die Anforderungen der TRwS 781 verbindlich vorgeschrieben. Von diesen Regelungen darf nur dann abgewichen werden, wenn mindestens eine gleichwertige Sicherheit nachgewiesen wird.
Das führt einerseits dazu, dass eine Eignungsfeststellung nicht mehr erforderlich ist, sondern in der Regel die Einhaltung der Anforderungen durch den Prüfbericht des zugelassenen Sachverständigen nachgewiesen wird.
Andererseits entfallen für „Eigenverbrauchstankstellen mit geringem Verbrauch“ die bisher möglichen Erleichterungen (z.B. das sog. Lieferscheinverfahren für Betonabfüllplätze). Sie müssen nun im Wesentlichen dieselben Anforderungen erfüllen wie öffentliche Tankstellen.
Tankstelle, TRwS 781 https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1174/showFrau
Nina
Borgert
221 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Przemyslaw
Nehring
219 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Jürgen
Schlottbohm
219 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Berthold
Wedding
220 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)