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Einsatz von Recyclingbaustoffen und industriellen Reststoffen
Recyclingbaustoffe und industrielle Reststoffe können bei Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen im Erd- und Straßenbau verwendet werden. Ausschlaggebend sind hierfür z.B. die Güte des einzubauenden Materials und der Grundwasserabstand. Die Rahmenbedingungen werden in NRW durch die sogenannten „Verwertererlasse“ definiert. Private und gewerbliche Bauherren benötigen für den Einbau von Recyclingbaustoffen und industriellen Reststoffen eine "wasserrechtliche Erlaubnis". Die Erlaubnispflicht besteht ab einer Einbaumenge von 20 m³. Nähere Informationen sind dem Merkblatt zu entnehmen.
Der wasserrechtliche Antrag für den Einbau von Recyclingbaustoffen ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen online einzureichen.
Zum 01.08.2023 tritt bundesweit die Mantelverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind bei der Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken die Anforderungen an Güte und Einsatzart der Ersatzbaustoffverordnung anzuwenden. Als Ersatzbaustoffe gelten z. B. Recycling-Baustoffe und Bodenmaterial aus Baumaßnahmen oder verschiedene Schlacken und Sande aus industriellen Prozessen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- 5 gemeinsame Runderlasse (sogenannte "Verwertererlasse") des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr, jeweils vom 31.07.2009:
- "Anforderung an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffen) im Straßen- und Erdbau"
- "Anforderung an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im Straßen- und Erdbau"
- "Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau"
- "Anforderung an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau"
- „Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Metallhüttenschlacken im Straßen und Erdbau“
Unterlagen
Für den Antrag sind folgende Angaben und Unterlagen erforderlich:
- Kontaktdaten des Antragsteller
- Angaben zum Einbauort (Gemarkung, Flur, Flurstück, Adresse wenn bekannt) und dessen Eigentümer (Name, Adresse)
- Angaben zum Einbau (Flächengröße und Volumen, Mächtigkeit, Geländehöhe)
- Angabe und Nachweis zum Grundwasserstand, z.B. durch ein Baugrundgutachten, hydrogeologisches Gutachten oder eine andere allgemein anerkannte Grundwasserstandmessung
- Angaben zur Oberflächenbefestigung nach dem Einbau
- Angaben über die Art und Herkunft des einzubauenden Materials
- Gütenachweis mit einer max. drei Monate alten Analyse
- Übersichtskarte
- Einbauplan mit zeichnerischer Darstellung der Einbaufläche
- Längs- und Querschnitte der Einbaufläche mit Grundwasserständen
Kosten
Die Gebühr für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist abhängig von der Größe der vom Einbau betroffenen Fläche:
- bis 10.000 m² = 0,08 €/m²
- von 10.001 m² bis 100.000 m² = 0,04 €/m²
- von 100.001 m² bis 1.000.000 m² = 0,01 €/m²
Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €. Die Erhebung und Berechnung der Verwaltungsgebühr erfolgen nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW). Im Einzelfall sind abweichende Gebühren möglich.
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Es hilft Ihnen weiter
- Herr Simon-Philipp Melis
Tel: 02541 18-7134
E-Mail: simon.melis@kreis-coesfeld.de
- Frau Anke Gerding
Tel: 02541 18-7335
E-Mail: anke.gerding@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 70 - Umwelt
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: umwelt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
70.1 - Betrieblicher Umweltschutz
Recyclingbaustoffe und industrielle Reststoffe können bei Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen im Erd- und Straßenbau verwendet werden. Ausschlaggebend sind hierfür z.B. die Güte des einzubauenden Materials und der Grundwasserabstand. Die Rahmenbedingungen werden in NRW durch die sogenannten „Verwertererlasse“ definiert. Private und gewerbliche Bauherren benötigen für den Einbau von Recyclingbaustoffen und industriellen Reststoffen eine "wasserrechtliche Erlaubnis". Die Erlaubnispflicht besteht ab einer Einbaumenge von 20 m³. Nähere Informationen sind dem Merkblatt zu entnehmen.
Der wasserrechtliche Antrag für den Einbau von Recyclingbaustoffen ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen online einzureichen.
Zum 01.08.2023 tritt bundesweit die Mantelverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind bei der Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken die Anforderungen an Güte und Einsatzart der Ersatzbaustoffverordnung anzuwenden. Als Ersatzbaustoffe gelten z. B. Recycling-Baustoffe und Bodenmaterial aus Baumaßnahmen oder verschiedene Schlacken und Sande aus industriellen Prozessen.
Formulare
Für den Antrag sind folgende Angaben und Unterlagen erforderlich:
- Kontaktdaten des Antragsteller
- Angaben zum Einbauort (Gemarkung, Flur, Flurstück, Adresse wenn bekannt) und dessen Eigentümer (Name, Adresse)
- Angaben zum Einbau (Flächengröße und Volumen, Mächtigkeit, Geländehöhe)
- Angabe und Nachweis zum Grundwasserstand, z.B. durch ein Baugrundgutachten, hydrogeologisches Gutachten oder eine andere allgemein anerkannte Grundwasserstandmessung
- Angaben zur Oberflächenbefestigung nach dem Einbau
- Angaben über die Art und Herkunft des einzubauenden Materials
- Gütenachweis mit einer max. drei Monate alten Analyse
- Übersichtskarte
- Einbauplan mit zeichnerischer Darstellung der Einbaufläche
- Längs- und Querschnitte der Einbaufläche mit Grundwasserständen
Die Gebühr für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist abhängig von der Größe der vom Einbau betroffenen Fläche:
- bis 10.000 m² = 0,08 €/m²
- von 10.001 m² bis 100.000 m² = 0,04 €/m²
- von 100.001 m² bis 1.000.000 m² = 0,01 €/m²
Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €. Die Erhebung und Berechnung der Verwaltungsgebühr erfolgen nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW). Im Einzelfall sind abweichende Gebühren möglich.
Recyclingbaustoffe, Verwertererlasse, Wasserrechltiche Erlaubnis https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1176/showHerr
Simon-Philipp
Melis
314 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Anke
Gerding
314 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)