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Darlehen für die Neuschaffung von Mietwohnungen
Das Land NRW fördert die Neuschaffung von Mietwohnungen und von zur Vermietung bestimmter Eigentumswohnungen mit zinsfreien Darlehen.
Die Darlehen werden für Mietwohnungen, die sich im Kreisgebiet Coesfeld befinden, durch die Kreisverwaltung Coesfeld bewilligt. Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgt anschließend durch die NRW.BANK.
Die Förderung besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:
- Zinsen: Für die Dauer der Zweckbindung (25 oder 30 Jahre) ist das Baudarlehen mit 0 % bis zum Ablauf des fünften Jahres, danach mit 0,5 % zu verzinsen. Nach Ablauf der Zweckbindung wird das Baudarlehen marktüblich verzinst.
- Tilgungsnachlass auf das Grunddarlehen in Höhe von 30 % bei 25-jähriger Zweckbindung bzw. 35 % bei 30-jähriger Zweckbindung
- Tilgungsnachlass in Höhe von 50 % auf anerkannte Zusatzdarlehen (z. B. für Abbrucharbeiten, Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum, Einbau elekrisch bedienbarer Türen)
Die Wohnungen müssen mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden. Es wird eine vom Mietniveau abhängige Bewilligungsmiete (derzeit 6,00 € / m² Wohnfläche für die EK-Grp. A und 6,80 € m² Wohnfläche für die EK-Grp. B) festgesetzt, die ab Erteilung der Förderzusage jährlich um 1,7 % auf die Bewilligungsmiete erhöht werden kann.
Weitere Informationen zu den Förderbestimmungen, Darlehenskonditionen und zum Antragsverfahren finden Sie unter folgenden Links:
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW
- NRW.BANK (Mietwohnungen - Neubau)
- NRW.BANK (Standortaufbereitung)
Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Die Antragsformulare werden von der NRW.BANK unter folgenden Links angeboten:
Kosten
Die Gebühren, die der Kreis Coesfeld für die Erteilung einer Förderzusage erhebt, betragen 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme (Grundlage: Ziffer 29.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung AVerwGebO NRW). Daneben fallen Kosten für die NRW.BANK an.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Andreas Arf
Fachdienstleitung
Tel: 02541 18-6400
E-Mail: andreas.arf@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- 63 - Bauen und Wohnen
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: bauordnung@kreis-coesfeld.de
- Fachdienst - Wohnraumförderung
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: wohnraumfoerderung@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
63.2 - Wohnraumförderung
Das Land NRW fördert die Neuschaffung von Mietwohnungen und von zur Vermietung bestimmter Eigentumswohnungen mit zinsfreien Darlehen.
Die Darlehen werden für Mietwohnungen, die sich im Kreisgebiet Coesfeld befinden, durch die Kreisverwaltung Coesfeld bewilligt. Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgt anschließend durch die NRW.BANK.
Die Förderung besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:
- Zinsen: Für die Dauer der Zweckbindung (25 oder 30 Jahre) ist das Baudarlehen mit 0 % bis zum Ablauf des fünften Jahres, danach mit 0,5 % zu verzinsen. Nach Ablauf der Zweckbindung wird das Baudarlehen marktüblich verzinst.
- Tilgungsnachlass auf das Grunddarlehen in Höhe von 30 % bei 25-jähriger Zweckbindung bzw. 35 % bei 30-jähriger Zweckbindung
- Tilgungsnachlass in Höhe von 50 % auf anerkannte Zusatzdarlehen (z. B. für Abbrucharbeiten, Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum, Einbau elekrisch bedienbarer Türen)
Die Wohnungen müssen mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden. Es wird eine vom Mietniveau abhängige Bewilligungsmiete (derzeit 6,00 € / m² Wohnfläche für die EK-Grp. A und 6,80 € m² Wohnfläche für die EK-Grp. B) festgesetzt, die ab Erteilung der Förderzusage jährlich um 1,7 % auf die Bewilligungsmiete erhöht werden kann.
Weitere Informationen zu den Förderbestimmungen, Darlehenskonditionen und zum Antragsverfahren finden Sie unter folgenden Links:
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW
- NRW.BANK (Mietwohnungen - Neubau)
- NRW.BANK (Standortaufbereitung)
Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Die Antragsformulare werden von der NRW.BANK unter folgenden Links angeboten:
Die Gebühren, die der Kreis Coesfeld für die Erteilung einer Förderzusage erhebt, betragen 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme (Grundlage: Ziffer 29.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung AVerwGebO NRW). Daneben fallen Kosten für die NRW.BANK an.
Wohnraumförderung, Baudarlehen, sozialer Wohnungsbau https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1217/showHerr
Andreas
Arf
Fachdienstleitung
023 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Andreas
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Fachdienstleitung
023 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)